
AMONYX
Sie ist: Wie hoch darf er werden, und wo genau verläuft die Grenze? Beides klären wir, bevor wir ein Angebot schreiben.

Worauf es ankommt
Die Höhe, weil sie nicht Ihnen gehört, sondern dem Bebauungsplan und der Ortssatzung. In Bayern sind Einfriedungen bis zwei Meter verfahrensfrei, aber die Gemeinde darf engere Grenzen setzen – und ein zu hoher Zaun muss zurückgebaut werden, auch wenn er schon steht. Die Tiefe, weil ein Pfosten, der nicht frostfrei gegründet ist, im Frühjahr schief steht. Beides sind unsichtbare Dinge, und bei beiden lohnt es sich, vorher eine Frage zu stellen. Wir übernehmen die Anfrage bei der Gemeinde und legen die Antwort dem Angebot bei.

Leistungen

Zäune nach Maß
Holz, Stabmatte oder Maschendraht, dem Verlauf des Grundstücks angepasst – mit Pfosten im Punktfundament.

Sichtschutz
Lamellen, Flechtzaun oder Gabione. Hier zählt die Höhe, deshalb geht die Satzung vor dem Katalog.

Draht & Weide
Maschendraht, Knotengitter, Weidezaun. Unten dicht, wenn Hund oder Geflügel drinbleiben sollen.



Höhe vorher geklärt
Wir fragen bei der Gemeinde nach Bebauungsplan und Satzung
Grenze aufgemessen
Lieber einmal nachschauen als später zurückbauen
Frostfrei gegründet
Punktfundamente in ausreichender Tiefe, bei Toren tiefer
Antrieb vom Fachbetrieb
Den Stromanschluss macht ein eingetragener Elektrobetrieb
Wie hoch darf mein Zaun werden?
In Bayern sind Einfriedungen bis 2 m verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 BayBO). Darunter kann die Gemeinde engere Höhen festsetzen – wir fragen vorher nach.
Muss ich überhaupt einfrieden?
In Bayern gibt es keine allgemeine Einfriedungspflicht. Eine Pflicht kann aus Bebauungsplan oder Ortssatzung folgen.
Darf der Zaun auf die Grenze?
Nur im Einvernehmen mit dem Nachbarn. Ohne Absprache setzen wir innerhalb Ihres Grundstücks.
Wie tief kommen die Pfosten?
Frostfrei, in der Praxis rund 80 cm. Tore und hohe Sichtschutzelemente brauchen mehr.
Machen Sie den Torantrieb mit?
Das Tor ja, den Stromanschluss ein eingetragener Elektrofachbetrieb (§ 13 Abs. 2 NAV). Tragen Sie ein, mit wem Sie zusammenarbeiten.

Laufende Meter, Höhe und ein Foto der Grenze genügen. Wir fragen die Höhe bei der Gemeinde ab und rechnen danach.
Alle Texte, Zahlen und Bilder sind Beispiele und gehören zur Vorlage – nicht zu einem echten Betrieb. Zaun- und Torbau ist zulassungsfrei (§ 14 GewO, kein Handwerk der Anlagen A oder B HwO). Die Höhe regeln Landesbauordnung und Ortssatzung; der Antrieb eines Tores gehört zum Elektrotechnikerhandwerk (Anlage A Nr. 25 HwO).