Amonyx Studio

AMONYX

Zaun & TorVorlage · Haus & Garten · Beispieltexte

Die erste Frage beim Zaun ist nicht das Material.

Sie ist: Wie hoch darf er werden, und wo genau verläuft die Grenze? Beides klären wir, bevor wir ein Angebot schreiben.

Worauf es ankommt

Zwei Dinge entscheiden, ob ein Zaun Ärger macht: die Höhe und die Tiefe.

Die Höhe, weil sie nicht Ihnen gehört, sondern dem Bebauungsplan und der Ortssatzung. In Bayern sind Einfriedungen bis zwei Meter verfahrensfrei, aber die Gemeinde darf engere Grenzen setzen – und ein zu hoher Zaun muss zurückgebaut werden, auch wenn er schon steht. Die Tiefe, weil ein Pfosten, der nicht frostfrei gegründet ist, im Frühjahr schief steht. Beides sind unsichtbare Dinge, und bei beiden lohnt es sich, vorher eine Frage zu stellen. Wir übernehmen die Anfrage bei der Gemeinde und legen die Antwort dem Angebot bei.

Satzung schlägt Katalog
Was die Gemeinde erlaubt, steht vor dem, was gefällt.
Grenze ist Grenze
Wir setzen innerhalb, nicht auf gut Glück mittig.
Frostfrei gegründet
Punktfundament in Tiefe, nicht Pfosten in Erde.
Nachspannbar gebaut
Draht und Riegel bleiben erreichbar, wenn sie arbeiten.

Leistungen

Was wir setzen

Zäune nach Maß

Holz, Stabmatte oder Maschendraht, dem Verlauf des Grundstücks angepasst – mit Pfosten im Punktfundament.

Sichtschutz

Lamellen, Flechtzaun oder Gabione. Hier zählt die Höhe, deshalb geht die Satzung vor dem Katalog.

Draht & Weide

Maschendraht, Knotengitter, Weidezaun. Unten dicht, wenn Hund oder Geflügel drinbleiben sollen.

Einblicke

Höhe vorher geklärt

Wir fragen bei der Gemeinde nach Bebauungsplan und Satzung

Grenze aufgemessen

Lieber einmal nachschauen als später zurückbauen

Frostfrei gegründet

Punktfundamente in ausreichender Tiefe, bei Toren tiefer

Antrieb vom Fachbetrieb

Den Stromanschluss macht ein eingetragener Elektrobetrieb

Häufige Fragen

Wie hoch darf mein Zaun werden?

In Bayern sind Einfriedungen bis 2 m verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 BayBO). Darunter kann die Gemeinde engere Höhen festsetzen – wir fragen vorher nach.

Muss ich überhaupt einfrieden?

In Bayern gibt es keine allgemeine Einfriedungspflicht. Eine Pflicht kann aus Bebauungsplan oder Ortssatzung folgen.

Darf der Zaun auf die Grenze?

Nur im Einvernehmen mit dem Nachbarn. Ohne Absprache setzen wir innerhalb Ihres Grundstücks.

Wie tief kommen die Pfosten?

Frostfrei, in der Praxis rund 80 cm. Tore und hohe Sichtschutzelemente brauchen mehr.

Machen Sie den Torantrieb mit?

Das Tor ja, den Stromanschluss ein eingetragener Elektrofachbetrieb (§ 13 Abs. 2 NAV). Tragen Sie ein, mit wem Sie zusammenarbeiten.

Wie lang ist die Strecke?

Laufende Meter, Höhe und ein Foto der Grenze genügen. Wir fragen die Höhe bei der Gemeinde ab und rechnen danach.

Kontakt

09287 / 123456
info@ihr-betrieb.de
Musterstraße 1, 95100 Selb
Mo–Fr 8:00–17:00 Uhr
© 2026 Muster Betrieb · Erstellt mit Amonyx

Alle Texte, Zahlen und Bilder sind Beispiele und gehören zur Vorlage – nicht zu einem echten Betrieb. Zaun- und Torbau ist zulassungsfrei (§ 14 GewO, kein Handwerk der Anlagen A oder B HwO). Die Höhe regeln Landesbauordnung und Ortssatzung; der Antrieb eines Tores gehört zum Elektrotechnikerhandwerk (Anlage A Nr. 25 HwO).