
AMONYX

seit ____
als Träger zugelassen
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zugelassene Lehrgänge
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Plätze je Kurs
Zertifizierte Weiterbildung
Lehrgänge mit Trägerzulassung und Maßnahmenummer – förderfähig über Bildungsgutschein, auch für Selbstzahler und Betriebe.
Lehrgänge
Geförderte Lehrgänge
Mit Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Maßnahmenummer je Lehrgang eintragen.
Umschulung
Für einen neuen Berufsabschluss, in Vollzeit oder Teilzeit. Dauer und Abschluss eintragen.
Aufbau- und Einzelmodule
Einzeln buchbar und aufeinander abgestimmt – für Fachkräfte, die nachlegen wollen.
Firmenschulungen
Im Betrieb, zu Ihren Zeiten, auf Ihre Abläufe zugeschnitten.
Prüfungsvorbereitung
Tragen Sie ein, welche Kammer- oder Zertifikatsprüfungen Sie abdecken.
Mit Bildungsgutschein
Betrag eintragen
Nur bei zugelassener Maßnahme nach § 81 SGB III
Selbstzahler
Preis eintragen
Je Modul oder je Lehrgang – eintragen
Firmenschulung
Preis eintragen
Im Betrieb, Umfang nach Absprache
Einzelmodul
Preis eintragen
Aus einem Lehrgang herausgelöst buchbar
Gefördert wird nur, wenn zwei Dinge gleichzeitig stimmen: Der Träger ist zugelassen, und die einzelne Maßnahme ist es auch. Beides prüft eine fachkundige Stelle, nicht die Agentur. Für die Trägerzulassung verlangt das Gesetz unter anderem ein System zur Sicherung der Qualität und Teilnehmerverträge mit angemessenen Rücktritts- und Kündigungsrechten; jeder Lehrgang wird darüber hinaus einzeln auf Inhalt, Ausstattung und angemessene Kosten geprüft. Das ist aufwendig, und genau deshalb trennt es Seminaranbieter von Bildungsträgern. Für Sie heißt es: Fragen Sie nach der Nummer, nicht nach der Bereitschaft.
AZAV-zugelassen
Fachkundige Stelle und Zulassungsnummer eintragen
Maßnahmenummer
An jedem Lehrgang, nicht auf Anfrage
Beratung vorher
Vor dem Gutschein, nicht danach
Abschluss auf Papier
Zeugnis oder Zertifikat eintragen
Nehmen Sie Bildungsgutscheine an?
Gefördert wird nur, wenn Träger und Maßnahme zugelassen sind. Die Maßnahmenummer steht an jedem Lehrgang.
Wie komme ich an einen Bildungsgutschein?
Über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, und zwar vor Beginn der Maßnahme. Die Beratung dort ist Voraussetzung der Förderung.
Was ist am Ende in der Hand?
Tragen Sie ein, welches Zeugnis, Zertifikat oder welche Kammerprüfung Ihre Lehrgänge abschließen.
Geht das auch in Teilzeit?
Tragen Sie ein, welche Lehrgänge Sie in Teilzeit oder im Fernunterricht anbieten.
Kann ich zurücktreten, wenn es nicht passt?
Die Teilnehmerverträge müssen angemessene Rücktritts- und Kündigungsrechte enthalten. Tragen Sie Ihre Fristen ein.
Nächster Schritt
Sagen Sie uns, wo Sie stehen und was Sie erreichen wollen. Welcher Lehrgang passt und ob eine Förderung in Frage kommt, klären wir im Gespräch.
Alle Texte, Zahlen und Bilder sind Beispiele und gehören zur Vorlage – nicht zu einem echten Betrieb. Für geförderte Weiterbildung müssen Träger und Maßnahme nach AZAV zugelassen sein – der Träger durch eine fachkundige Stelle, jede Maßnahme einzeln.