Amonyx Studio

AMONYX

Sprache & UrkundeVorlage · Beratung & Büro · Beispieltexte

Fachübersetzung ist Terminologiearbeit, keine Wortersetzung.

Das Wörterbuch kennt oft drei richtige Wörter. Welches gilt, entscheidet Ihr Haus – deshalb klären wir die Begriffsliste vor dem ersten Satz.

Wie wir arbeiten

In einem Vertrag darf derselbe Begriff nicht zweimal verschieden heißen.

In einer Anleitung ist eine „Abdeckung“ auf Seite eins und eine „Blende“ auf Seite vierzig entweder dasselbe Teil oder zwei – wer es lesen muss, erfährt es nicht. In einem Vertrag entscheidet dieselbe Unschärfe darüber, was geschuldet ist. Deshalb beginnt jeder größere Auftrag mit einer Liste: Welche Begriffe sind gesetzt, wie heißen sie in Ihrem Katalog, in Ihren Zeichnungen und bei Ihrer Vertriebsgesellschaft. Was dort schon steht, gilt – auch wenn das Wörterbuch etwas anderes vorschlägt.

Ihre Begriffe gewinnen
Was im Katalog steht, steht auch in der Übersetzung.
Zwei Augenpaare
Übersetzen und Revision sind getrennte Arbeitsschritte.
Form vor Inhalt
Bei Urkunden entscheidet die Behörde über die Form. Wir fragen vorher.
Unterlagen bleiben hier
Verschwiegenheit gilt ab der Anfrage, nicht ab dem Auftrag.

Was wir übernehmen

Fachübersetzung Technik

Betriebs- und Montageanleitungen, Prüfberichte, Datenblätter, Sicherheitshinweise.

Fachübersetzung Recht & Wirtschaft

Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Jahresberichte, Korrespondenz.

Urkunden & Nachweise

Zeugnisse, Register- und Standesamtsunterlagen, Führerscheine, Bescheide.

Dolmetschen vor Ort

Behördentermine, Notartermine, Verhandlungen, Besprechungen im Betrieb.

Lektorat & Revision

Fremde Übersetzungen prüfen – inhaltlich, nicht nur sprachlich.

Terminologiepflege

Die Begriffsliste bleibt bei Ihnen und wächst mit jedem Auftrag.

Begriffsliste zuerst

Abgestimmt, bevor übersetzt wird

Vier Augen

Übersetzung und Revision durch zwei Personen

Verschwiegen

Auch ohne gesonderte Vereinbarung

Sprachen offengelegt

Tragen Sie ein, welche Sie bestätigen dürfen

Häufige Fragen

Brauche ich eine beglaubigte Übersetzung?

Für Behörden und Gerichte meistens ja. Fragen Sie dort nach der genauen Form – manche verlangen zusätzlich eine Apostille oder das Original.

Sind Sie beeidigt oder ermächtigt?

Tragen Sie hier genau ein, für welche Sprachen und von welcher Stelle. Eine zu weite Angabe kostet den Kunden einen Termin.

Was kostet eine Übersetzung?

Tragen Sie Ihre Grundlage ein – Normzeile, Wort oder Pauschale – und ob Mindestsätze und Eilzuschläge gelten.

Wie lange dauert es?

Das hängt an Umfang, Fach und Dateiformat. Tragen Sie Ihre üblichen Zeiten ein, statt einen Termin zuzusagen.

Bleiben meine Unterlagen vertraulich?

Ja. Verschwiegenheit gilt bereits für die Anfrage. Wenn Sie eine gesonderte Vereinbarung brauchen, unterschreiben wir sie vorher.

Übersetzen Sie auch mit Maschine und Nachbearbeitung?

Tragen Sie ein, ob Sie das anbieten und bei welchen Textarten nicht. Bei Urkunden und Verträgen ist es in der Regel keine Option.

Öffnungszeiten

Mo – Fr09:00 – 17:00
Dolmetschterminenach Vereinbarung
EilaufträgeTragen Sie ein, ob und wann Sie sie annehmen

Kontakt

Schicken Sie den Text, nicht die Beschreibung.

Umfang, Fach und Zielsprache erkennen wir daran selbst. Bei Urkunden hilft ein Foto und die Angabe, welche Stelle sie verlangt.

Kontakt

09287 / 123456
info@ihr-betrieb.de
Musterstraße 1, 95100 Selb
Mo–Fr 8:00–17:00 Uhr

Muster Betrieb

Musterstraße 1, 95100 Selb

Mo – Fr 09:00 – 17:00Dolmetschtermine nach VereinbarungEilaufträge Tragen Sie ein, ob und wann Sie sie annehmen

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Alle Texte, Zahlen und Bilder sind Beispiele und gehören zur Vorlage – nicht zu einem echten Betrieb. Übersetzen und Dolmetschen sind zulassungsfrei. Bestätigte Übersetzungen von Urkunden darf nur anfertigen, wer dafür nach Landesrecht ermächtigt ist; gerichtliche Dolmetscher werden nach dem Gerichtsdolmetschergesetz beim Oberlandesgericht beeidigt.