
AMONYX
Das Wörterbuch kennt oft drei richtige Wörter. Welches gilt, entscheidet Ihr Haus – deshalb klären wir die Begriffsliste vor dem ersten Satz.

Wie wir arbeiten
In einer Anleitung ist eine „Abdeckung“ auf Seite eins und eine „Blende“ auf Seite vierzig entweder dasselbe Teil oder zwei – wer es lesen muss, erfährt es nicht. In einem Vertrag entscheidet dieselbe Unschärfe darüber, was geschuldet ist. Deshalb beginnt jeder größere Auftrag mit einer Liste: Welche Begriffe sind gesetzt, wie heißen sie in Ihrem Katalog, in Ihren Zeichnungen und bei Ihrer Vertriebsgesellschaft. Was dort schon steht, gilt – auch wenn das Wörterbuch etwas anderes vorschlägt.

Betriebs- und Montageanleitungen, Prüfberichte, Datenblätter, Sicherheitshinweise.
Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Jahresberichte, Korrespondenz.
Zeugnisse, Register- und Standesamtsunterlagen, Führerscheine, Bescheide.
Behördentermine, Notartermine, Verhandlungen, Besprechungen im Betrieb.
Fremde Übersetzungen prüfen – inhaltlich, nicht nur sprachlich.
Die Begriffsliste bleibt bei Ihnen und wächst mit jedem Auftrag.
Begriffsliste zuerst
Abgestimmt, bevor übersetzt wird
Vier Augen
Übersetzung und Revision durch zwei Personen
Verschwiegen
Auch ohne gesonderte Vereinbarung
Sprachen offengelegt
Tragen Sie ein, welche Sie bestätigen dürfen
Brauche ich eine beglaubigte Übersetzung?
Für Behörden und Gerichte meistens ja. Fragen Sie dort nach der genauen Form – manche verlangen zusätzlich eine Apostille oder das Original.
Sind Sie beeidigt oder ermächtigt?
Tragen Sie hier genau ein, für welche Sprachen und von welcher Stelle. Eine zu weite Angabe kostet den Kunden einen Termin.
Was kostet eine Übersetzung?
Tragen Sie Ihre Grundlage ein – Normzeile, Wort oder Pauschale – und ob Mindestsätze und Eilzuschläge gelten.
Wie lange dauert es?
Das hängt an Umfang, Fach und Dateiformat. Tragen Sie Ihre üblichen Zeiten ein, statt einen Termin zuzusagen.
Bleiben meine Unterlagen vertraulich?
Ja. Verschwiegenheit gilt bereits für die Anfrage. Wenn Sie eine gesonderte Vereinbarung brauchen, unterschreiben wir sie vorher.
Übersetzen Sie auch mit Maschine und Nachbearbeitung?
Tragen Sie ein, ob Sie das anbieten und bei welchen Textarten nicht. Bei Urkunden und Verträgen ist es in der Regel keine Option.
Kontakt
Umfang, Fach und Zielsprache erkennen wir daran selbst. Bei Urkunden hilft ein Foto und die Angabe, welche Stelle sie verlangt.

Alle Texte, Zahlen und Bilder sind Beispiele und gehören zur Vorlage – nicht zu einem echten Betrieb. Übersetzen und Dolmetschen sind zulassungsfrei. Bestätigte Übersetzungen von Urkunden darf nur anfertigen, wer dafür nach Landesrecht ermächtigt ist; gerichtliche Dolmetscher werden nach dem Gerichtsdolmetschergesetz beim Oberlandesgericht beeidigt.