Amonyx Studio

AMONYX

Zahlen & OrdnungVorlage · Beratung & Büro · Beispieltexte

Fristen,

Buchhaltung, Lohn und Abschluss – und eine Erinnerung, bevor etwas abläuft. Das ist der Teil, für den Sie uns wirklich brauchen.

Leistungen

Was wir übernehmen

Buchhaltung

Laufend, monatlich oder quartalsweise.

Lohn

Abrechnung, Meldungen, Bescheinigungen.

Jahresabschluss

Bilanz oder Einnahmenüberschuss.

Erklärungen

Einkommen, Umsatz, Gewerbe.

Gründung

Rechtsform, Anmeldung, erste Schritte.

Warum zu uns

Die meisten Probleme sind Terminprobleme

Nicht die Steuer ist das Teure, sondern die Verspätungszuschläge, die Schätzung und der Ärger, der daraus folgt. Deshalb ist Fristenüberwachung bei uns keine Zusatzleistung, sondern der Kern – wir melden uns, bevor etwas abläuft.

Vorher erinnert

Belege, Abgabe, Vorauszahlung – rechtzeitig.

Ihre Form

Digital oder im Ordner, wir richten uns danach.

Eine Ansprechperson

Die Ihren Betrieb kennt.

Erklärt statt abgehakt

Sie verstehen, warum der Bescheid so aussieht.

Häufige Fragen

Was kostet die Buchhaltung?

Das richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung und dem Umfang. Wir nennen vorher einen Rahmen.

Kann ich Belege digital schicken?

Ja. Tragen Sie ein, womit Sie arbeiten – das entscheidet für viele.

Wie läuft ein Wechsel ab?

Wir holen die Unterlagen beim bisherigen Büro ab. Für Sie ist das ein Formular.

Übernehmen Sie auch Privatpersonen?

Tragen Sie hier ein, ob und zu welchen Bedingungen.

Noch kein Steuerberater – oder unzufrieden?

Ein Wechsel ist einfacher, als die meisten denken. Wir holen die Unterlagen ab.

Kontakt

09287 / 123456
info@ihr-betrieb.de
Musterstraße 1, 95100 Selb
Mo–Fr 8:00–17:00 Uhr

Muster Betrieb

Musterstraße 1, 95100 Selb

Leistungen

  • Buchhaltung
  • Lohn
  • Jahresabschluss
  • Erklärungen
  • Gründung

Seiten

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Mo – Do08:30 – 16:30
Fr08:30 – 12:30
Terminenach Vereinbarung
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Alle Texte, Zahlen und Bilder sind Beispiele und gehören zur Vorlage – nicht zu einem echten Betrieb. Nur für Steuerberaterinnen und Steuerberater – Buchhaltungsbüros dürfen Abschluss und Erklärung nicht einmal bewerben (§ 5 StBerG).