
AMONYX

Schwimmschule
Und zwar nur darauf.
Kurse für Kinder und Erwachsene in Gruppen, die eine Person überblickt. Tragen Sie Ihre Höchstzahl je Kurs ein.
Rettungsfähig
Nachweis aktuell gehalten
Kleine Gruppen
Höchstzahl je Kurs eintragen
Führungszeugnis
Erweitert, für alle am Becken
Baderegeln
In jedem Kurs besprochen
Kurse
Jeder Kurs beginnt mit Wassergewöhnung und endet mit den Baderegeln. Dazwischen liegt das, was Sie unten sehen.

Anfängerkurs für Kinder
Atmen, gleiten, erste Bahnen. Am Ende steht das Seepferdchen – und die Erklärung, was es bedeutet.

Technik und Ausdauer
Eine Lage sauber, dann länger. Rückenschwimmen zuerst, weil der Kopf dabei oben bleibt.

Erwachsene und Wiedereinsteiger
In kleinen Gruppen und ohne Zuschauer. Auch von Null, auch mit Angst vor tiefem Wasser.
Für das Abzeichen reichen ein Sprung vom Beckenrand, 25 Meter in einer Lage und ein Gegenstand, der aus schultertiefem Wasser geholt wird. Das ist ein Anfang und kein sicheres Schwimmen. Sicher ist ein Kind erst, wenn es länger durchhält, sich im tiefen Wasser selbst helfen kann und die Baderegeln nicht nur gehört hat – üblicherweise also erst mit dem Abzeichen in Bronze. Wir sagen das vor dem ersten Kurs, weil genau diese Verwechslung am Badesee gefährlich wird.
Wie viele Kinder sind in einer Gruppe?
Tragen Sie Ihre Höchstzahl ein. Sie entscheidet darüber, ob Aufsicht möglich ist.
Wer passt am Becken auf?
Eine Person mit Rettungsfähigkeit, die in dieser Zeit nicht unterrichtet.
Wie lange dauert es bis zum Seepferdchen?
Das ist von Kind zu Kind verschieden. Tragen Sie Ihre üblichen Kurslängen ein, nennen Sie keine Zusage.
Legen Ihre Mitarbeitenden ein Führungszeugnis vor?
Für die Arbeit mit Kindern kann ein erweitertes Führungszeugnis verlangt werden. Tragen Sie ein, wie Sie es handhaben.
Anmelden
Schreiben Sie uns Alter und Vorerfahrung. Wir sagen Ihnen, welcher Kurs passt und wann der nächste beginnt.

Alle Texte, Zahlen und Bilder sind Beispiele und gehören zur Vorlage – nicht zu einem echten Betrieb. Zulassungsfrei. Entscheidend ist die Aufsicht: Wer sie über Kinder vertraglich übernimmt, haftet nach § 832 Abs. 2 BGB wie die Eltern.