Amonyx Studio

AMONYX

Feuerwerk & EffektVorlage · Event & Fotografie · Beispieltexte

Feuerwerk und Bühnenpyrotechnik

Zwei Minuten Show,

Wochen davor auf Papier.

Feuerwerk zur Feier, Effekte auf der Bühne, Fontänen in der Halle. Mit Erlaubnis, Befähigungsschein und berechnetem Schutzabstand.

Von der Anfrage zur Show

Was vor dem ersten Effekt passiert

Sechs Schritte. Fünf davon sind Papier, Rechnen und Reden – der sechste dauert zwei Minuten.

Ortsbegehung

Abbrennplatz, Zuschauerbereich, Dächer, Bäume, Zufahrt. Danach wissen wir, was dort geht.

Abstände berechnen

Nach Anlage 6 der 1. SprengV, abhängig von Kaliber, Zerlegungshöhe und Windrichtung.

Programm auswählen

Erst jetzt. Was der Platz hergibt, bestimmt Kaliber und Höhe – nicht der Wunschzettel.

Anzeige und Freigaben

Zwei Wochen vorher bei der Behörde, mit Lageplan, Abständen und Absperrmaßnahmen.

Aufbau und Absperrung

Abbrennplatz abgesperrt ab Beginn des Aufbaus, Windmessung vor dem Start.

Abbrennen und Räumen

Zünden, Platz kontrollieren, Blindgänger sichern, Reste absuchen und mitnehmen.

Der Schutzabstand wird nicht geschätzt. Er wird aus der Tabelle gelesen.

Für Feuerwerkskörper der Kategorie F4 schreibt Anlage 6 der 1. SprengV vor, wie der Abstand zu ermitteln ist. Bei Bomben ab 50 mm Kaliber sind es 80 Prozent der Zerlegungshöhe, mindestens aber das 800-fache des Kalibers – bei 100 mm Kaliber also 80 Meter, bei Knall als Haupteffekt das 1000-fache und damit 100 Meter. Raketen brauchen 200 Meter in Verwendungsrichtung. Steht der Abbrennplatz auf einem Bauwerk oder am Hang, wächst der Abstand weiter; ab 9 Metern Wind in der Sekunde verdoppelt er sich in Windrichtung, ab 13 Metern verdreifacht er sich. Deshalb wird der Wind vor dem Abbrennen in zwei Metern Höhe gemessen und der ermittelte Abstand dokumentiert. Ein Feuerwerk, bei dem jemand den Abstand nach Augenmaß festlegt, ist keines.

Erlaubnis

Nach § 7 SprengG – Nummer eintragen

Befähigungsschein

Nach § 20 SprengG, gültig bis eintragen

Schutzabstand

Berechnet nach Anlage 6 der 1. SprengV

Versichert

Deckungssumme eintragen

Einblicke

Häufige Fragen

Darf man im Sommer Feuerwerk abbrennen?

Kategorie F2 außerhalb des Jahreswechsels nur mit Erlaubnis, Befähigungsschein oder Ausnahmebewilligung und nach Anzeige – siehe Rechtshinweis.

Wie viel Platz braucht ein Feuerwerk?

Das richtet sich nach Kaliber und Zerlegungshöhe. Mit den Maßen des Platzes sagen wir Ihnen, was möglich ist.

Was passiert bei Wind oder Regen?

Der Schutzabstand wächst, und ab einer Grenze wird nicht abgebrannt. Diese Grenze steht vorher im Vertrag.

Geht Pyrotechnik auch in der Halle?

Mit Gegenständen für Bühne und Theater und nach Erprobung und Genehmigung. Wir klären das mit dem Brandschutz vor Ort.

Erster Schritt

Schicken Sie uns den Ort, nicht den Wunschzettel.

Aus Lage, Abstand und Umgebung ergibt sich, welches Feuerwerk dort überhaupt möglich ist. Danach reden wir über Farben.

Kontakt

09287 / 123456
info@ihr-betrieb.de
Musterstraße 1, 95100 Selb
Mo–Fr 8:00–17:00 Uhr

Muster Betrieb

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Seiten

Aus dem Haus

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Mo – Fr09:00 – 17:00
Anzeigefristzwei Wochen vor dem Termin
Abbrennennach Freigabe und Wetterlage
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Alle Texte, Zahlen und Bilder sind Beispiele und gehören zur Vorlage – nicht zu einem echten Betrieb. Erlaubnispflichtig: Der Betrieb braucht die Erlaubnis nach § 7 SprengG, die verantwortliche Person den Befähigungsschein nach § 20 SprengG – mit Lehrgang, Fachkunde und Zuverlässigkeitsprüfung.