Amonyx Studio

AMONYX

Therapie & BewegungVorlage · Gesundheit & Praxis · Beispieltexte

Therapie & Bewegung

Wieder in Bewegung –

Schritt für Schritt.

Nach Verletzung, Operation oder einfach, weil der Rücken nicht mehr mitmacht. Wir arbeiten mit einem Plan, nicht mit Standardübungen.

Unser Anspruch

Die Behandlung wirkt dort, wo Sie weitermachen

Zwei Termine in der Woche sind rund eine Stunde. In den übrigen 167 entscheidet sich, ob es besser wird. Deshalb gehört der Plan für zu Hause bei uns zur Behandlung und nicht als Zettel obendrauf.

Befund zuerst

Wir fangen nicht an, bevor wir wissen, woran wir arbeiten.

Dieselbe Person

Kein Wechsel mitten in der Serie.

Übungen erklärt

Nicht als Blatt, sondern gezeigt und korrigiert.

Ehrlich zur Aussicht

Wenn Physiotherapie nicht das Richtige ist, sagen wir das.

So läuft es ab

Von der Verordnung bis zum Plan für zu Hause

Vier Schritte. Danach wissen Sie, woran wir arbeiten und was Sie selbst beitragen.

Befund

Wir sehen uns Haltung, Beweglichkeit und Belastung an.

Plan

Was in welcher Reihenfolge – und wie lange es dauert.

Behandlung

Manuell, am Gerät oder beides, je nach Befund.

Für zu Hause

Übungen, die Sie mitnehmen. Der Rest passiert zwischen den Terminen.

Einblicke

Öffnungszeiten

Mo – Do07:30 – 19:00
Fr07:30 – 15:00
SaNach Vereinbarung

Häufige Fragen

Brauche ich eine Verordnung?

Für die Abrechnung über die Kasse ja. Auf eigene Rechnung geht es auch ohne.

Wie viele Termine brauche ich?

Das steht auf der Verordnung. Nach dem Befund sagen wir, ob das realistisch ist.

Was soll ich anziehen?

Bequeme Sachen, in denen Sie sich bewegen können.

Kommen Sie auch nach Hause?

Nach Verfügbarkeit und Entfernung. Tragen Sie Ihren Umkreis ein.

Kontakt

09287 / 123456
info@ihr-betrieb.de
Musterstraße 1, 95100 Selb
Mo–Fr 8:00–17:00 Uhr
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Alle Texte, Zahlen und Bilder sind Beispiele und gehören zur Vorlage – nicht zu einem echten Betrieb. Nur mit Berufszulassung als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut bzw. Heilpraktikererlaubnis. Erfolgs- und Heilversprechen sind verboten (§ 3 HWG).