
AMONYX

Seit ____
Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI
__ km
Einsatzgebiet um den Standort
__ Personen
im Team, Tragen Sie ein
Ambulanter Pflegedienst
Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung, Grundpflege und Hauswirtschaft über die Pflegekasse. Beim Erstbesuch sortieren wir, welche Leistung über welchen Weg läuft.
Leistungen
Sortiert nach dem Weg, über den abgerechnet wird. Was in Ihrem Fall zusammenkommt, schreiben wir beim Erstbesuch auf.
Behandlungspflege
Verbandwechsel, Wundversorgung, Injektion, Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe. Auf ärztliche Verordnung, über die Krankenkasse.
Grundpflege
Waschen, Duschen, Anziehen, Mobilisation, Hilfe beim Essen und Trinken. Über die Pflegekasse ab Pflegegrad 2.
Hauswirtschaft
Einkauf, Wäsche, Reinigung der genutzten Räume. Als Teil der häuslichen Pflegehilfe.
Betreuung und Entlastung
Begleitung zu Terminen, Gespräch, Tagesstruktur. Auch über den Entlastungsbetrag.
Verhinderungspflege
Wenn die pflegende Person krank wird oder in Urlaub fährt.
Beratung und Antrag
Pflegegrad beantragen, Begutachtung vorbereiten, Hilfsmittel klären.
Versorgungsvertrag
Nach § 72 SGB XI
Pflegefachperson
Ständige Verantwortung, § 71 SGB XI
Geprüft
Regelprüfung durch den Medizinischen Dienst
Fester Plan
Wer wann kommt, steht schriftlich
Einsatzgebiet
Tragen Sie Ihren Umkreis ein
Der häufigste Irrtum
Behandlungspflege ist häusliche Krankenpflege: Verbandwechsel, Injektion, Medikamentengabe, verordnet vom Arzt und abgerechnet mit der Krankenkasse nach § 37 SGB V. Grundpflege und Hauswirtschaft kommen aus der Pflegeversicherung nach § 36 SGB XI und setzen mindestens Pflegegrad 2 voraus. Wer beides in einen Satz wirft, wundert sich später über die Aufteilung. Wir sortieren das beim Erstbesuch und schreiben Ihnen auf, welche Leistung über welchen Weg läuft – vor dem ersten Einsatz, nicht nach der ersten Abrechnung.
SGB V oder SGB XI
Jede Leistung bekommt ihre Spalte.
Verordnung geprüft
Wir sagen, ob sie so abrechenbar ist.
Eigenanteil vorher
Was offen bleibt, erfahren Sie vor Beginn.
Angehörige eingeplant
Was Sie selbst machen, nehmen wir heraus.
Behandlungspflege
nach § 37 SGB V
Auf ärztliche Verordnung, über die Krankenkasse
Grundpflege und Hauswirtschaft
nach § 36 SGB XI
Ab Pflegegrad 2, über die Pflegekasse
Verhinderungspflege
nach § 39 SGB XI
Wenn die Pflegeperson ausfällt
Selbstzahlerleistungen
nach Vereinbarung
Tragen Sie Ihre eigenen Sätze ein
Was passiert beim Erstbesuch?
Wir sehen uns die Wohnung an, hören zu und halten schriftlich fest, welche Leistungen in Frage kommen und über welchen Weg sie laufen.
Was, wenn noch kein Pflegegrad da ist?
Dann helfen wir beim Antrag und bei der Vorbereitung der Begutachtung. Behandlungspflege kann auch ohne Pflegegrad laufen, wenn der Arzt sie verordnet.
Kommt immer dieselbe Person?
Wir arbeiten mit festen Zuordnungen, soweit der Dienstplan es trägt. Tragen Sie ein, wie Sie es organisieren.
Wie wird die Qualität geprüft?
Durch Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes nach § 114 SGB XI. Den aktuellen Bericht können Sie bei uns einsehen.
Kontakt
Wir kommen zum Erstbesuch, sehen uns die Wohnung an und sagen, was über welchen Weg geht.
Alle Texte, Zahlen und Bilder sind Beispiele und gehören zur Vorlage – nicht zu einem echten Betrieb. Ein Pflegedienst braucht den Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI und steht nach § 71 Abs. 1 SGB XI unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachperson.