Amonyx Studio

AMONYX

Pflege zu HauseVorlage · Gesundheit & Praxis · Beispieltexte
09287 / 123456

Seit ____

Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI

__ km

Einsatzgebiet um den Standort

__ Personen

im Team, Tragen Sie ein

Ambulanter Pflegedienst

Wir kommen zu Ihnen – und vorher steht schriftlich, wer wann kommt.

Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung, Grundpflege und Hauswirtschaft über die Pflegekasse. Beim Erstbesuch sortieren wir, welche Leistung über welchen Weg läuft.

Leistungen

Was wir übernehmen

Sortiert nach dem Weg, über den abgerechnet wird. Was in Ihrem Fall zusammenkommt, schreiben wir beim Erstbesuch auf.

Behandlungspflege

Verbandwechsel, Wundversorgung, Injektion, Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe. Auf ärztliche Verordnung, über die Krankenkasse.

Grundpflege

Waschen, Duschen, Anziehen, Mobilisation, Hilfe beim Essen und Trinken. Über die Pflegekasse ab Pflegegrad 2.

Hauswirtschaft

Einkauf, Wäsche, Reinigung der genutzten Räume. Als Teil der häuslichen Pflegehilfe.

Betreuung und Entlastung

Begleitung zu Terminen, Gespräch, Tagesstruktur. Auch über den Entlastungsbetrag.

Verhinderungspflege

Wenn die pflegende Person krank wird oder in Urlaub fährt.

Beratung und Antrag

Pflegegrad beantragen, Begutachtung vorbereiten, Hilfsmittel klären.

Versorgungsvertrag

Nach § 72 SGB XI

Pflegefachperson

Ständige Verantwortung, § 71 SGB XI

Geprüft

Regelprüfung durch den Medizinischen Dienst

Fester Plan

Wer wann kommt, steht schriftlich

Einsatzgebiet

Tragen Sie Ihren Umkreis ein

Der häufigste Irrtum

Zwei Töpfe, zwei Gesetze – und am Küchentisch kommt nur eine Rechnung an.

Behandlungspflege ist häusliche Krankenpflege: Verbandwechsel, Injektion, Medikamentengabe, verordnet vom Arzt und abgerechnet mit der Krankenkasse nach § 37 SGB V. Grundpflege und Hauswirtschaft kommen aus der Pflegeversicherung nach § 36 SGB XI und setzen mindestens Pflegegrad 2 voraus. Wer beides in einen Satz wirft, wundert sich später über die Aufteilung. Wir sortieren das beim Erstbesuch und schreiben Ihnen auf, welche Leistung über welchen Weg läuft – vor dem ersten Einsatz, nicht nach der ersten Abrechnung.

SGB V oder SGB XI

Jede Leistung bekommt ihre Spalte.

Verordnung geprüft

Wir sagen, ob sie so abrechenbar ist.

Eigenanteil vorher

Was offen bleibt, erfahren Sie vor Beginn.

Angehörige eingeplant

Was Sie selbst machen, nehmen wir heraus.

Preise (Beispiel – bitte anpassen)

Behandlungspflege

nach § 37 SGB V

Auf ärztliche Verordnung, über die Krankenkasse

Grundpflege und Hauswirtschaft

nach § 36 SGB XI

Ab Pflegegrad 2, über die Pflegekasse

Verhinderungspflege

nach § 39 SGB XI

Wenn die Pflegeperson ausfällt

Selbstzahlerleistungen

nach Vereinbarung

Tragen Sie Ihre eigenen Sätze ein

Öffnungszeiten

Frühdienst06:00 – 12:00
Spätdienst16:00 – 21:00
Büro Mo – Fr08:00 – 15:00
RufbereitschaftTragen Sie Ihre Regelung ein

Häufige Fragen

Was passiert beim Erstbesuch?

Wir sehen uns die Wohnung an, hören zu und halten schriftlich fest, welche Leistungen in Frage kommen und über welchen Weg sie laufen.

Was, wenn noch kein Pflegegrad da ist?

Dann helfen wir beim Antrag und bei der Vorbereitung der Begutachtung. Behandlungspflege kann auch ohne Pflegegrad laufen, wenn der Arzt sie verordnet.

Kommt immer dieselbe Person?

Wir arbeiten mit festen Zuordnungen, soweit der Dienstplan es trägt. Tragen Sie ein, wie Sie es organisieren.

Wie wird die Qualität geprüft?

Durch Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes nach § 114 SGB XI. Den aktuellen Bericht können Sie bei uns einsehen.

Kontakt

Rufen Sie an, auch wenn noch nichts beantragt ist.

Wir kommen zum Erstbesuch, sehen uns die Wohnung an und sagen, was über welchen Weg geht.

Kontakt

09287 / 123456
info@ihr-betrieb.de
Musterstraße 1, 95100 Selb
Mo–Fr 8:00–17:00 Uhr

Muster Betrieb

Musterstraße 1, 95100 Selb

Seiten

Aus dem Haus

  • Behandlungspflege
  • Grundpflege
  • Hauswirtschaft
  • Betreuung und Entlastung
  • Verhinderungspflege
  • Beratung und Antrag

Kontakt

Frühdienst06:00 – 12:00
Spätdienst16:00 – 21:00
Büro Mo – Fr08:00 – 15:00
RufbereitschaftTragen Sie Ihre Regelung ein
© 2026 Muster Betrieb · Erstellt mit Amonyx

Alle Texte, Zahlen und Bilder sind Beispiele und gehören zur Vorlage – nicht zu einem echten Betrieb. Ein Pflegedienst braucht den Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI und steht nach § 71 Abs. 1 SGB XI unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachperson.