
AMONYX

Eine Anzeige mit vierzehn Anforderungen bekommt zwei Bewerbungen, und beide passen nicht. Wir schreiben zuerst auf, was die Arbeit verlangt.
Leistungen
Vermittlung heißt: Sie stellen ein. Überlassung heißt: Der Beschäftigte bleibt bei uns angestellt. Welches von beidem wir anbieten, steht im Angebot – vermischt wird es nicht.

Stelle schärfen
Was in den ersten sechs Monaten wirklich zu tun ist, wie die Schicht liegt, wer der Vorgesetzte ist und was im Betrieb gelernt werden kann.

Suche & Vorauswahl
Ansprechen, telefonieren, Gespräche führen. Sie bekommen wenige Profile mit einer Einschätzung, nicht einen Stapel Lebensläufe.

Einstieg begleiten
In den ersten Wochen fragen wir bei beiden Seiten nach. Die meisten Abbrüche kündigen sich dort an.

Wie wir arbeiten
Die meisten Anzeigen sind eine Wunschliste aus drei Abteilungen. Darauf melden sich die, die ohnehin überall schreiben – und die eine Person, die passt, liest die Liste und hält sich für ungeeignet. Deshalb drehen wir die Reihenfolge: zuerst ein Gespräch mit der Führungskraft über die Aufgaben der ersten Monate, dann über das, was im Betrieb gelernt werden kann, dann über die wirklich harten Bedingungen wie Schicht, Führerschein oder Zertifikat. In der Anzeige steht danach weniger, und es melden sich mehr.
Aufgabe statt Wunschliste
Was in sechs Monaten erledigt sein soll, nicht was wünschenswert wäre.
Vorsortiert
Wenige Profile mit Einschätzung, nicht jeder eingegangene Lebenslauf.
Diskriminierungsfrei
Anzeigen nach § 11 AGG geprüft, auch bei beiläufigen Formulierungen.
Nachgefasst
In den ersten Wochen bei Betrieb und Beschäftigtem, nicht nur bei der Rechnung.



Beschreiben Sie die Arbeit, nicht das Wunschprofil. Den Rest sortieren wir im Gespräch.
Vermittlung oder Zeitarbeit?
Das sind zwei verschiedene Geschäfte. Überlassung braucht die Erlaubnis nach § 1 AÜG von der Bundesagentur für Arbeit. Tragen Sie ein, was Sie anbieten.
Was kostet die Vermittlung für den Betrieb?
Tragen Sie Ihr Modell ein – Pauschale, Anteil am Jahresgehalt oder nach Aufwand. Nennen Sie auch, wann die Rechnung fällig wird.
Zahlen Bewerber etwas?
Nach § 296 SGB III nur, wenn der Arbeitsvertrag durch die Vermittlung zustande gekommen ist, ohne Vorschuss und höchstens 2.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Bei Ausbildungsvermittlung zahlt nur der Arbeitgeber.
Nehmen Sie Vermittlungsgutscheine an?
Tragen Sie ein, ob Sie mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur arbeiten. Dafür gelten eigene Beträge und Fristen.
Wie lange dauert eine Besetzung?
Das hängt am Beruf und an der Region. Tragen Sie Ihre Erfahrungswerte ein, statt eine Frist zuzusagen.
Was passiert, wenn es nicht passt?
Tragen Sie Ihre eigene Regelung ein. Eine offene Angabe ist besser als ein Versprechen, das im Einzelfall nicht gilt.

Nicht das Anforderungsprofil – die Arbeit. Was liegen bleibt, seit die Stelle offen ist, sagt am meisten.
Alle Texte, Zahlen und Bilder sind Beispiele und gehören zur Vorlage – nicht zu einem echten Betrieb. Reine Arbeitsvermittlung ist erlaubnisfrei. Arbeitnehmerüberlassung – Zeitarbeit – braucht die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 AÜG von der Bundesagentur für Arbeit.