
AMONYX
Kachelöfen, Heizkamine und Grundöfen. Aufgemessen, gesetzt, angeschlossen – und vorher mit dem Schornstein abgestimmt.

Gesetzt, verputzt, verkachelt. Speichert und gibt die Wärme über Stunden ab.
Geschlossener Einsatz hinter Scheibe. Schnelle Wärme, gute Werte, mit Fenster zum Feuer.
Handwerklich gesetzter Speicherofen aus mineralischem Material – und nach § 26 Abs. 3 der 1. BImSchV von der Nachrüstpflicht ausgenommen.
Wärme wird über Züge und Gitter in weitere Räume geführt.
Filter oder Einsatz für Anlagen, die bleiben sollen. Wir sagen vorher, ob es sich rechnet.
Tür, Scheibe, Dichtung, Schamotte, Züge. Oft genügt ein Teil statt eines neuen Ofens.
Passt der Zug nicht zum Ofen – falscher Querschnitt, zu kurz, eine Feuerstätte zu viel am gleichen Zug –, bleibt die Anlage kalt, und zwar zu Recht. Deshalb reden wir mit dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, bevor wir aufmessen, und nicht erst zur Abnahme nach § 14 der 1. BImSchV. Beim Altbestand schauen wir zuerst auf das Typschild: Steht dort ein Datum zwischen 1995 und März 2010, lief die Frist zum Nachrüsten oder Stilllegen am 31. Dezember 2024 ab. Das klären wir, bevor Sie Geld in einen Ofen stecken, der nicht mehr brennen darf.
Zulassungspflichtig
Eintrag in die Handwerksrolle
Abnahme geplant
Schornsteinfeger von Anfang an im Boot
Heizlast gerechnet
Ofengröße nach Raum, nicht nach Katalog
Altbestand geprüft
Typschild, Grenzwerte, Fristen
Darf mein Ofen von 1998 noch brennen?
Nur, wenn er die Grenzwerte einhält oder nachgerüstet ist. Für dieses Typschild-Datum endete die Frist Ende 2024.
Gilt das auch für meinen Grundofen?
Nein. Handwerklich gesetzte Grundöfen sind nach § 26 Abs. 3 der 1. BImSchV ausgenommen.
Was ist mit einem eingemauerten Kamineinsatz?
Der darf nicht einfach stillgelegt werden, sondern muss nachgerüstet werden (§ 26 Abs. 4).
Wie lange dauert ein Aufbau?
Das hängt an Größe, Zugang und Trocknungszeiten. Tragen Sie Ihre üblichen Abläufe ein.



Nächster Schritt
Wir sehen uns an, was da ist – Schornstein, Raum, Typschild – und sagen Ihnen, was geht.

Alle Texte, Zahlen und Bilder sind Beispiele und gehören zur Vorlage – nicht zu einem echten Betrieb. Ofen- und Luftheizungsbau ist zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A Nr. 2 HwO). Ein neuer Ofen geht erst nach der Prüfung durch den Schornsteinfeger in Betrieb.