
AMONYX

seit ____
in dieser Werkstatt
__ Jahre
am Zweirad gelernt
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Plätze zum Einlagern
Werkstatt für Krafträder
Service, Reifen, Kette und HU-Vorbereitung am Zweirad. Was wir finden, zeigen wir an der Maschine – nicht nur auf der Rechnung.
Nach Herstellervorgabe, mit Eintrag ins Serviceheft.
Montieren, wuchten, Freigabe für Ihr Modell prüfen – nicht jede Größe ist jede Kombination.
Beläge, Scheiben, Leitungen und Bremsflüssigkeit nach Alter statt nach Gefühl.
Spannen, messen, wechseln. Ritzel und Kettenrad gehören zum Satz dazu.
Fehlerspeicher auslesen, Ladestrom und Batterie messen – die Batterie zuerst.
Lenkkopf, Beleuchtung, Anbauteile: Wir sehen nach, was beim Zweirad auffällt.
Worauf es ankommt
Ein neuer Pkw darf drei Jahre bis zur ersten Hauptuntersuchung warten, ein neues Kraftrad nur zwei – danach bleibt es beim Zweijahrestakt (§ 29 StVZO, Anlage VIII Nr. 2.1.1). Ein Saisonkennzeichen verschiebt daran nichts. Der Betriebszeitraum umfasst mindestens zwei und höchstens elf Monate, und außerhalb dieser Monate darf die Maschine nicht fahren und auch nicht auf öffentlicher Straße stehen (§ 10 Abs. 3 FZV). Deshalb sehen wir uns den Termin vor der Saison an und nicht an deren Ende.




Wann muss mein Motorrad zur HU?
Krafträder alle 24 Monate, auch beim ersten Mal (§ 29 StVZO, Anlage VIII Nr. 2.1.1). Ein Saisonkennzeichen verlängert die Frist nicht.
Wie alt dürfen Motorradreifen sein?
Vorgeschrieben ist die Profiltiefe, nicht das Alter. Gummi härtet trotzdem aus – wir lesen das DOT ab und sagen Ihnen, was wir sehen.
Bauen Sie Zubehör an?
Ja, wenn für das Teil eine Genehmigung vorliegt und die Einbauanweisung eingehalten wird. Sonst erlischt die Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO).
Lagern Sie über den Winter ein?
Tragen Sie ein, wie viele Plätze Sie haben und was dazugehört – Batteriepflege, Reifendruck, Konservierung.
Arbeiten Sie an älteren Maschinen?
Tragen Sie ein, bis zu welchem Baujahr Sie Teile bekommen. Das ist die ehrlichste Antwort auf diese Frage.
Vor der Saison
Wer vorher kommt, steht nicht hinten. Schreiben Sie kurz, was ansteht – wir melden uns mit einer Einschätzung.
Alle Texte, Zahlen und Bilder sind Beispiele und gehören zur Vorlage – nicht zu einem echten Betrieb. Arbeiten am Motorrad gehören zum Zweiradmechanikerhandwerk – zulassungspflichtig nach Anlage A Nr. 17 HwO, also nur mit Eintragung in der Handwerksrolle.