
AMONYX
Aussprache, Wortschatz, Satzbau, Stimme, Schlucken. Für Kinder und Erwachsene, auf ärztliche Verordnung oder vorab als Befundtermin.

So läuft es ab
Danach wissen Sie, woran gearbeitet wird, wie oft, und was zwischen den Terminen zu Hause passiert.
Anmeldung

Kurzes Telefonat: Alter, Anliegen, ob schon eine Verordnung vorliegt.
Befund

Wir hören zu und prüfen gezielt – Laute, Wortschatz, Satzbau, Mundmotorik, Stimme.
Behandlung

Einzeltermine mit festem Rhythmus. Bei Kindern spielerisch aufgebaut, nicht als Übungsstunde.
Alltag

Kurze Übungen für zu Hause, gezeigt und erklärt. Zwischen zwei Terminen liegt die meiste Zeit.
Warum wir nicht abwarten lassen
Lautbildung, Wortschatz und Satzbau sortieren sich bei Kindern in einem bestimmten Zeitraum. Abwarten ist deshalb manchmal richtig und manchmal nur bequem – ohne Befund weiß das niemand, auch wir nicht. Wir sehen uns Aussprache, Wortschatz, Satzbau und Mundmotorik an und sagen danach, was wir empfehlen und was wir nicht für nötig halten. Für die Abrechnung über die Kasse braucht es eine ärztliche Verordnung; der Befundtermin geht auch vorher.
Befund vor Therapie
Wir fangen nichts an, das wir nicht begründen können.
Auch mal nichts
Wenn Abwarten vertretbar ist, sagen wir das.
Fester Rhythmus
Gleicher Tag, gleiche Zeit, gleiche Therapeutin.
Eltern am Tisch
Was Sie zu Hause tun, entscheidet mit.
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Logopädin · Kindersprache
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Logopäde · Stimme und Schlucken
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Anmeldung
Ab welchem Alter ist ein Befund sinnvoll?
Sobald Sie sich die Frage stellen. Ein Befundtermin ordnet ein, auch wenn am Ende nichts zu tun ist.
Wer stellt die Verordnung aus?
Der Kinder- oder Hausarzt, bei Stimme und Schlucken oft ein Facharzt. Wir sagen Ihnen, worauf sie lauten muss.
Wie oft kommt man?
Die Frequenz steht auf der Verordnung. Nach dem Befund sagen wir, ob das aus unserer Sicht passt.
Kommen Sie auch ins Haus?
Bei entsprechender Verordnung und in Ihrem Umkreis. Tragen Sie ein, wie weit Sie fahren.



Kontakt
Wir melden uns mit einem Terminvorschlag für den Befund und sagen, ob eine Verordnung nötig ist.
Alle Texte, Zahlen und Bilder sind Beispiele und gehören zur Vorlage – nicht zu einem echten Betrieb. Die Berufsbezeichnung „Logopädin“ oder „Logopäde“ setzt die Erlaubnis nach § 1 LogopG voraus; die Abrechnung mit der Kasse zusätzlich die Zulassung nach § 124 SGB V.