Amonyx Studio

AMONYX

Lkw & AnhängerVorlage · Kfz & Werkstatt · Beispieltexte

Ein stehender Lkw verdient nichts und kostet trotzdem.

Wartung, Prüfungen und Instandsetzung an Zugmaschine, Anhänger und Transporter. Wir planen die Termine so, dass das Fahrzeug einmal steht und nicht dreimal.

Worauf es ankommt

Beim Lkw ist es nicht ein Termin, sondern drei.

Zur Hauptuntersuchung kommt bei Lastkraftwagen über 7,5 t und bei Anhängern über 10 t die Sicherheitsprüfung – nach den ersten Jahren alle sechs Monate (§ 29 StVZO, Anlage VIII Nr. 2.1). Der Fahrtenschreiber will mindestens alle 24 Monate nachgeprüft werden (§ 57b Abs. 2 Nr. 5 StVZO). Drei Fristen, drei Stillstände, wenn sie niemand zusammenlegt. Wir führen die Termine je Fahrzeug, erinnern vorher und packen zusammen, was in einen Werkstattaufenthalt passt. Das ist der Teil unserer Arbeit, den man nicht am Fahrzeug sieht und am Tourenplan schon.

Fristen zusammengelegt
HU, SP und Fahrtenschreiber in einem Aufenthalt.
Prüfprotokoll schriftlich
Was geprüft wurde, steht im Protokoll.
Teile nach Achslast
Beim Nutzfahrzeug entscheidet die Last, nicht der Katalog.
Befund vor Angebot
Erst messen, dann über Umfang reden.

Leistungen

Am Nutzfahrzeug

Von der Wartung bis zur Instandsetzung – abgestimmt auf Achslast, Aufbau und Einsatz.

Wartung & Ölservice

Nach Herstellervorgabe, mit Nachweis für den Fuhrpark und Hinweis auf das, was beim nächsten Mal fällig wird.

Bremsen, Achsen & Reifen

Druckluftanlage prüfen, Beläge und Scheiben nach Einsatz wählen, Achsen vermessen, wenn das Profil einseitig läuft.

Diagnose & Elektronik

Fehlerspeicher auslesen, nachmessen, eingrenzen. Den Befund bekommen Sie schriftlich, nicht am Telefon.

Motor & Antrieb

Arbeiten an Motor, Kupplung und Getriebe mit Hebetechnik, die für das Gewicht gebaut ist.

Fristen im Blick

HU, SP und Fahrtenschreiber je Fahrzeug

Eigene Messtechnik

Diagnose und Druckluftprüfung im Haus

Nutzfahrzeugtechnik

Hebetechnik für das Gewicht

Nachweis für den Fuhrpark

Dokumentiert, nicht mündlich

Häufige Fragen

Wann braucht mein Fahrzeug eine Sicherheitsprüfung?

Lastkraftwagen über 7,5 t und Anhänger über 10 t brauchen sie zusätzlich zur HU, nach den ersten Jahren halbjährlich (§ 29 StVZO, Anlage VIII Nr. 2.1).

Prüfen Sie auch den Fahrtenschreiber?

Die Nachprüfung ist mindestens alle 24 Monate fällig (§ 57b Abs. 2 Nr. 5 StVZO) und darf nur eine dafür anerkannte Werkstatt durchführen. Tragen Sie ein, ob Sie die Anerkennung haben.

Übernehmen Sie einen ganzen Fuhrpark?

Tragen Sie ein, wie viele Fahrzeuge Sie betreuen können und ob Sie Termine für Flotten vorhalten.

Kommen Sie zum Fahrzeug?

Tragen Sie ein, ob Sie einen Servicewagen haben und in welchem Umkreis er fährt.

Wie lange steht mein Fahrzeug?

Das hängt am Umfang und an der Teileverfügbarkeit. Wir sagen es Ihnen, bevor das Fahrzeug kommt – nicht danach.

Öffnungszeiten

Mo – Do06:30 – 17:00
Fr06:30 – 14:00
AnnahmeTragen Sie ein, ab wann Sie Fahrzeuge übernehmen

Termine bündeln, Standzeit kürzen.

Sagen Sie uns Fahrzeug und nächste Frist. Wir sehen nach, was sich in einen Aufenthalt packen lässt.

Kontakt

09287 / 123456
info@ihr-betrieb.de
Musterstraße 1, 95100 Selb
Mo–Fr 8:00–17:00 Uhr

Muster Betrieb

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Alle Texte, Zahlen und Bilder sind Beispiele und gehören zur Vorlage – nicht zu einem echten Betrieb. Nutzfahrzeugtechnik ist Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk (Anlage A Nr. 20 HwO); Sicherheitsprüfung und Fahrtenschreiber brauchen zusätzlich eine eigene Anerkennung.