
AMONYX

Kosmetikstudio
dann behandeln.
Gesichtsbehandlung, Reinigung und apparative Kosmetik. Wir sagen vorher, was geht – und was nicht.
Fachkunde
Nachweis für jedes Gerät
Hautanalyse
Steht vor jeder Behandlung
Zeit geplant
Keine Behandlung zwischendurch
Grenze benannt
Wir sagen, wann der Hautarzt dran ist
Behandlungen
Hautanalyse und Beratung
Zustand, Vorgeschichte, Pflege zu Hause. Daraus wird der Plan – nicht aus dem Terminbuch.
Klassische Gesichtsbehandlung
Reinigen, Peeling, Ausreinigung, Wirkstoffpflege, Abschlussmaske. Ruhig und in der Reihenfolge, die die Haut verträgt.
Apparative Kosmetik
Geräteanwendungen im Rahmen der vorliegenden Fachkunde. Beratung und Aufklärung gehören dazu und werden protokolliert.
Dauerhafte Haarentfernung
Nur mit Gerät und Fachkunde nach der NiSV. Tragen Sie ein, welche Zonen Sie anbieten.
Pflegeplan für zu Hause
Zwei bis drei Produkte, die man wirklich benutzt, statt sieben im Regal.
Nach der Behandlung
Was in den nächsten Tagen zu tun ist – Sonne, Sauna, Make-up. Schriftlich mitgegeben.
Solange eine Behandlung auf der Hornschicht bleibt, ist sie Kosmetik. Sobald sie in die Haut eindringt oder Gewebe zerstört, ist sie Heilkunde – daran ändert kein Gerätename etwas. Wir arbeiten deshalb nur mit dem Teil, für den die Fachkunde nach der NiSV vorliegt, und verweisen weiter, wo nach § 5 Abs. 2 NiSV eine Ärztin oder ein Arzt zuständig ist. Das kostet uns Umsatz. Ihnen erspart es eine Behandlung, die nicht hätte stattfinden dürfen.
Muss ich für die Hautanalyse extra kommen?
Nicht zwingend – sie ist Teil des ersten Termins. Tragen Sie ein, wie Sie es handhaben.
Darf ich geschminkt kommen?
Ja. Abnehmen gehört zur Behandlung dazu.
Entfernen Sie Muttermale oder Äderchen?
Nein. Das ist nach § 5 Abs. 2 NiSV Ärzten vorbehalten. Wir sagen Ihnen, wohin.
Wie lange hält das Ergebnis?
Das hängt an Haut, Pflege und Alltag. Wir versprechen keine Dauer.



Erster Termin
Schreiben Sie kurz, worum es geht. Wir melden uns mit einem Vorschlag für die Analyse.
Alle Texte, Zahlen und Bilder sind Beispiele und gehören zur Vorlage – nicht zu einem echten Betrieb. Kosmetik selbst ist zulassungsfrei. Laser und intensive Lichtquellen darf nur betreiben, wer die Fachkunde nach der NiSV nachweist – und ein Teil der Anwendungen bleibt Ärzten vorbehalten.