
AMONYX
IT für Betriebe
solange nie zurückgespielt wurde.
Fast jeder Betrieb hat eine Sicherung. Deutlich weniger haben sie einmal benutzt. Wir machen den Test und schreiben das Ergebnis auf.

Leistungen

Laufende Betreuung
Updates, Überwachung, Fernwartung, Benutzerverwaltung. Dazu eine Dokumentation, die auch ohne uns lesbar ist.

Netzwerk & Server
Verkabelung, Switches, WLAN, Firewall und der Zugriff von außen. Getrennte Netze für Gäste, Technik und Büro.

Datensicherung & Wiederherstellung
Drei Kopien, zwei Medien, eine außer Haus – und eine davon nicht erreichbar aus dem laufenden Netz.
Feste Ansprechperson
Die Ihr Netz kennt, nicht ein Ticketsystem
Dokumentiert
Netzplan, Zugänge, Lizenzen – schriftlich und bei Ihnen
Rückspieltest
Mit Datum und Protokoll, nicht als Zusicherung
Auftragsverarbeitung
Vertrag nach Art. 28 DSGVO gehört zum Auftrag
Überwacht
Platten, Sicherungen und Dienste melden sich selbst

Wie wir arbeiten
Genau dort fällt auf, was Monate lang unsichtbar war: ein Laufwerk fehlt im Auftrag, das Medium ist voll, die Datenbank wurde im laufenden Betrieb gesichert und ist unbrauchbar, oder niemand kennt das Kennwort für den Wiederherstellungsschlüssel. Deshalb gehört zu jedem Sicherungskonzept ein Rückspieltest mit Datum und Protokoll. Das Zweite, was wir aufschreiben, ist die Reihenfolge für den Ernstfall: welches System zuerst, wer anruft, welche Zugänge man dafür braucht. Beides kostet einen halben Tag im Jahr und entscheidet, ob ein Ausfall Stunden oder Wochen dauert.
Rückspielung getestet
Mit Protokoll. Ohne Test ist es eine Hoffnung, kein Backup.
Netz dokumentiert
Plan, Zugänge und Lizenzen liegen bei Ihnen, nicht nur bei uns.
Getrennte Netze
Kasse, Technik, Gäste und Büro gehören nicht in ein Netz.
Verträge geklärt
Auftragsverarbeitung und, wo nötig, Verschwiegenheit nach § 203 StGB.
Brauchen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?
Ja. Sobald wir auf Ihre Systeme zugreifen, verarbeiten wir Daten in Ihrem Auftrag – nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO braucht das einen Vertrag. Den bringen wir mit.
Wir sind eine Praxis. Reicht der Datenschutzvertrag?
Nein. Bei Berufsgeheimnisträgern kommt § 203 StGB dazu: Wir müssen ausdrücklich zur Geheimhaltung verpflichtet werden, und wir verpflichten unsere eigenen Dienstleister.
Wie schnell sind Sie bei einer Störung da?
Tragen Sie Ihre Reaktionszeiten ein, und nur solche, die Sie auch im Urlaub halten. Eine offene Angabe ist besser als eine gebrochene Zusage.
Können Sie unsere bestehende Umgebung übernehmen?
Meistens ja. Vorher machen wir eine Aufnahme: Geräte, Lizenzen, Zugänge, Sicherung. Danach wissen beide Seiten, was übernommen wird.
Was kostet die Betreuung?
Tragen Sie Ihr Modell ein – nach Arbeitsplatz, nach Stunden oder als Pauschale. Nennen Sie auch, was nicht enthalten ist.
Zahl der Arbeitsplätze und was im Serverschrank steht reicht für den Anfang.
Kontakt
Rufen Sie an, schreiben Sie, oder nutzen Sie das Formular. Für eine erste Einschätzung genügt die Zahl der Arbeitsplätze und was im Serverschrank steht.
Alle Texte, Zahlen und Bilder sind Beispiele und gehören zur Vorlage – nicht zu einem echten Betrieb. IT-Betreuung ist zulassungsfrei. Wer fremde Systeme betreut, verarbeitet aber Daten im Auftrag – der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist Pflicht, bei Praxen und Kanzleien zusätzlich die Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 StGB.