Amonyx Studio

AMONYX

Netz & BetreuungVorlage · Beratung & Büro · Beispieltexte

IT für Betriebe

Backup ist kein Backup,

solange nie zurückgespielt wurde.

Fast jeder Betrieb hat eine Sicherung. Deutlich weniger haben sie einmal benutzt. Wir machen den Test und schreiben das Ergebnis auf.

Leistungen

Was wir übernehmen

Laufende Betreuung

Updates, Überwachung, Fernwartung, Benutzerverwaltung. Dazu eine Dokumentation, die auch ohne uns lesbar ist.

Netzwerk & Server

Verkabelung, Switches, WLAN, Firewall und der Zugriff von außen. Getrennte Netze für Gäste, Technik und Büro.

Datensicherung & Wiederherstellung

Drei Kopien, zwei Medien, eine außer Haus – und eine davon nicht erreichbar aus dem laufenden Netz.

Feste Ansprechperson

Die Ihr Netz kennt, nicht ein Ticketsystem

Dokumentiert

Netzplan, Zugänge, Lizenzen – schriftlich und bei Ihnen

Rückspieltest

Mit Datum und Protokoll, nicht als Zusicherung

Auftragsverarbeitung

Vertrag nach Art. 28 DSGVO gehört zum Auftrag

Überwacht

Platten, Sicherungen und Dienste melden sich selbst

Wie wir arbeiten

Die Sicherung läuft. Nur zurückgespielt hat es noch niemand.

Genau dort fällt auf, was Monate lang unsichtbar war: ein Laufwerk fehlt im Auftrag, das Medium ist voll, die Datenbank wurde im laufenden Betrieb gesichert und ist unbrauchbar, oder niemand kennt das Kennwort für den Wiederherstellungsschlüssel. Deshalb gehört zu jedem Sicherungskonzept ein Rückspieltest mit Datum und Protokoll. Das Zweite, was wir aufschreiben, ist die Reihenfolge für den Ernstfall: welches System zuerst, wer anruft, welche Zugänge man dafür braucht. Beides kostet einen halben Tag im Jahr und entscheidet, ob ein Ausfall Stunden oder Wochen dauert.

Rückspielung getestet

Mit Protokoll. Ohne Test ist es eine Hoffnung, kein Backup.

Netz dokumentiert

Plan, Zugänge und Lizenzen liegen bei Ihnen, nicht nur bei uns.

Getrennte Netze

Kasse, Technik, Gäste und Büro gehören nicht in ein Netz.

Verträge geklärt

Auftragsverarbeitung und, wo nötig, Verschwiegenheit nach § 203 StGB.

Häufige Fragen

Brauchen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?

Ja. Sobald wir auf Ihre Systeme zugreifen, verarbeiten wir Daten in Ihrem Auftrag – nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO braucht das einen Vertrag. Den bringen wir mit.

Wir sind eine Praxis. Reicht der Datenschutzvertrag?

Nein. Bei Berufsgeheimnisträgern kommt § 203 StGB dazu: Wir müssen ausdrücklich zur Geheimhaltung verpflichtet werden, und wir verpflichten unsere eigenen Dienstleister.

Wie schnell sind Sie bei einer Störung da?

Tragen Sie Ihre Reaktionszeiten ein, und nur solche, die Sie auch im Urlaub halten. Eine offene Angabe ist besser als eine gebrochene Zusage.

Können Sie unsere bestehende Umgebung übernehmen?

Meistens ja. Vorher machen wir eine Aufnahme: Geräte, Lizenzen, Zugänge, Sicherung. Danach wissen beide Seiten, was übernommen wird.

Was kostet die Betreuung?

Tragen Sie Ihr Modell ein – nach Arbeitsplatz, nach Stunden oder als Pauschale. Nennen Sie auch, was nicht enthalten ist.

Betreuung anfragen

Zahl der Arbeitsplätze und was im Serverschrank steht reicht für den Anfang.

Dieses Formular sendet erst auf der veröffentlichten Seite.

Kontakt

Sagen Sie uns, was gerade hakt.

Rufen Sie an, schreiben Sie, oder nutzen Sie das Formular. Für eine erste Einschätzung genügt die Zahl der Arbeitsplätze und was im Serverschrank steht.

Kontakt

09287 / 123456
info@ihr-betrieb.de
Musterstraße 1, 95100 Selb
Mo–Fr 8:00–17:00 Uhr

Muster Betrieb

Musterstraße 1, 95100 Selb

Mo – Fr08:00 – 17:00
Fernwartungauch außerhalb nach Absprache
StörungenTragen Sie Ihre Reaktionszeit ein

Seiten

Behandlungen

  • Laufende Betreuung
  • Netzwerk & Server
  • Datensicherung & Wiederherstellung
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Alle Texte, Zahlen und Bilder sind Beispiele und gehören zur Vorlage – nicht zu einem echten Betrieb. IT-Betreuung ist zulassungsfrei. Wer fremde Systeme betreut, verarbeitet aber Daten im Auftrag – der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist Pflicht, bei Praxen und Kanzleien zusätzlich die Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 StGB.