
AMONYX

Seit ____
Erlaubnis nach § 1 HeilprG
__ Minuten
für die Erstanamnese
__ Verfahren
im Haus, alles Übrige abgegeben
Heilpraktikerpraxis
Naturheilkundliche Behandlung auf Grundlage der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Was wir nicht dürfen, erfahren Sie im Erstgespräch und nicht erst im Nachhinein.
Unsere Arbeitsweise
Die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz erlaubt viel, aber nicht alles. Verschreibungspflichtige Arzneimittel sind einem Arzt vorbehalten, Geburtshilfe einer Hebamme, Zahnheilkunde einem Zahnarzt, und bestimmte übertragbare Krankheiten darf nur ein Arzt feststellen und behandeln. Wer darüber hinweggeht, verkauft Zeit, die jemand woanders braucht. Deshalb steht am Ende der Anamnese einer von zwei Sätzen: Wir fangen an – oder das gehört zuerst zum Arzt, und danach reden wir wieder.
Anamnese zuerst
Vorgeschichte, Medikamente, Vorbefunde – schriftlich.
Grenzen benannt
Was wir nicht dürfen, sagen wir im Erstgespräch.
Abgabe statt Umweg
Bestimmte Befunde gehören zuerst in ärztliche Hände.
Verfahren statt Versprechen
Wir beschreiben, was gemacht wird, nicht was dabei herauskommt.
Behandlungen
Heilpraktikerleistungen fallen unter keine Gebührenordnung. Wir rechnen in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ab und besprechen die Positionen vor der Behandlung. Tragen Sie Ihre eigenen Sätze ein.

Erstanamnese
nach GebüH
Vorgeschichte, Medikamentenliste, Vorbefunde. Hier fällt die Entscheidung, ob wir behandeln.

Folgebehandlung
nach GebüH
Kürzerer Termin, Verlauf wird dokumentiert und angepasst.

Pflanzenheilkundliche Rezeptur
nach GebüH zzgl. Material
Zusammenstellung und Besprechung der Einnahme. Hergestellt wird in der Apotheke.

Beratung zu Ernährung und Tagesablauf
nach Zeitaufwand, GebüH
Was Sie selbst verändern können, ohne dass es ein Programm braucht.



Was soll ich mitbringen?
Eine Liste Ihrer Medikamente und vorhandene Arztbefunde. Beides spart die halbe Anamnese.
Übernimmt die Krankenkasse das?
Gesetzliche Kassen in der Regel nicht. Private Tarife und Zusatzversicherungen erstatten häufig einen Teil – klären Sie das vor dem Termin mit Ihrem Versicherer.
Dürfen Sie Medikamente verordnen?
Verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht – die setzen eine ärztliche Verschreibung voraus. Rezepturen und freiverkäufliche Mittel besprechen wir.
Wie lange dauert eine Behandlung?
Das hängt vom Verfahren ab. Tragen Sie Ihre üblichen Zeiten für Erst- und Folgetermin ein.
Kontakt
Wir melden uns mit einem Terminvorschlag und sagen, was Sie zur Erstanamnese mitbringen sollten.
Alle Texte, Zahlen und Bilder sind Beispiele und gehören zur Vorlage – nicht zu einem echten Betrieb. Nur mit Erlaubnis nach § 1 HeilprG, erteilt nach einer Überprüfung der Kenntnisse durch das Gesundheitsamt. Keine Wirkungs- oder Erfolgsaussagen (§ 3 HWG).