Amonyx Studio

AMONYX

Naturheilkunde & KräuterVorlage · Gesundheit & Praxis · Beispieltexte

Seit ____

Erlaubnis nach § 1 HeilprG

__ Minuten

für die Erstanamnese

__ Verfahren

im Haus, alles Übrige abgegeben

Heilpraktikerpraxis

Eine Stunde Anamnese, bevor irgendetwas angerührt wird.

Naturheilkundliche Behandlung auf Grundlage der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Was wir nicht dürfen, erfahren Sie im Erstgespräch und nicht erst im Nachhinein.

Unsere Arbeitsweise

Die wichtigste Entscheidung in dieser Praxis ist die, nicht zu behandeln.

Die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz erlaubt viel, aber nicht alles. Verschreibungspflichtige Arzneimittel sind einem Arzt vorbehalten, Geburtshilfe einer Hebamme, Zahnheilkunde einem Zahnarzt, und bestimmte übertragbare Krankheiten darf nur ein Arzt feststellen und behandeln. Wer darüber hinweggeht, verkauft Zeit, die jemand woanders braucht. Deshalb steht am Ende der Anamnese einer von zwei Sätzen: Wir fangen an – oder das gehört zuerst zum Arzt, und danach reden wir wieder.

Anamnese zuerst

Vorgeschichte, Medikamente, Vorbefunde – schriftlich.

Grenzen benannt

Was wir nicht dürfen, sagen wir im Erstgespräch.

Abgabe statt Umweg

Bestimmte Befunde gehören zuerst in ärztliche Hände.

Verfahren statt Versprechen

Wir beschreiben, was gemacht wird, nicht was dabei herauskommt.

Behandlungen

Was wir anbieten – und wonach abgerechnet wird

Heilpraktikerleistungen fallen unter keine Gebührenordnung. Wir rechnen in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ab und besprechen die Positionen vor der Behandlung. Tragen Sie Ihre eigenen Sätze ein.

Erstanamnese

nach GebüH

Vorgeschichte, Medikamentenliste, Vorbefunde. Hier fällt die Entscheidung, ob wir behandeln.

Folgebehandlung

nach GebüH

Kürzerer Termin, Verlauf wird dokumentiert und angepasst.

Pflanzenheilkundliche Rezeptur

nach GebüH zzgl. Material

Zusammenstellung und Besprechung der Einnahme. Hergestellt wird in der Apotheke.

Beratung zu Ernährung und Tagesablauf

nach Zeitaufwand, GebüH

Was Sie selbst verändern können, ohne dass es ein Programm braucht.

Einblicke

Häufige Fragen

Was soll ich mitbringen?

Eine Liste Ihrer Medikamente und vorhandene Arztbefunde. Beides spart die halbe Anamnese.

Übernimmt die Krankenkasse das?

Gesetzliche Kassen in der Regel nicht. Private Tarife und Zusatzversicherungen erstatten häufig einen Teil – klären Sie das vor dem Termin mit Ihrem Versicherer.

Dürfen Sie Medikamente verordnen?

Verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht – die setzen eine ärztliche Verschreibung voraus. Rezepturen und freiverkäufliche Mittel besprechen wir.

Wie lange dauert eine Behandlung?

Das hängt vom Verfahren ab. Tragen Sie Ihre üblichen Zeiten für Erst- und Folgetermin ein.

Kontakt

Schreiben Sie, worum es geht – zwei Sätze genügen.

Wir melden uns mit einem Terminvorschlag und sagen, was Sie zur Erstanamnese mitbringen sollten.

Kontakt

09287 / 123456
info@ihr-betrieb.de
Musterstraße 1, 95100 Selb
Mo–Fr 8:00–17:00 Uhr

Muster Betrieb

Musterstraße 1, 95100 Selb

Seiten

Aus dem Haus

  • Erstanamnese
  • Folgebehandlung
  • Pflanzenheilkundliche Rezeptur
  • Beratung zu Ernährung und Tagesablauf

Kontakt

Mo, Di, Do09:00 – 18:00
Mi, Fr09:00 – 13:00
Terminenur nach Vereinbarung
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Alle Texte, Zahlen und Bilder sind Beispiele und gehören zur Vorlage – nicht zu einem echten Betrieb. Nur mit Erlaubnis nach § 1 HeilprG, erteilt nach einer Überprüfung der Kenntnisse durch das Gesundheitsamt. Keine Wirkungs- oder Erfolgsaussagen (§ 3 HWG).