
AMONYX

Kosmetische Fußpflege
die man noch Tage merkt.
Nägel, Hornhaut, Pflege. Kosmetisch gearbeitet – und offen gesagt, wenn etwas zur Podologin gehört.

Wo wir aufhören
Wir arbeiten am gesunden Fuß: Nagel, Hornhaut, Pflege. Was behandelt werden muss, behandeln wir nicht. Bei Diabetes, Durchblutungsstörungen, Taubheitsgefühl, entzündeten Nagelfalzen oder offenen Stellen bekommen Sie von uns keinen Termin, sondern einen Hinweis – zur Podologin, zum Podologen oder zum Arzt. Das ist unbequem, wenn man schon im Stuhl sitzt. Es ist die einzige Antwort, die sauber ist.
Kosmetisch, nicht medizinisch
Keine Behandlung, keine Diagnose, kein Rezept.
Diabetes geht zur Podologie
Auch dann, wenn es bisher immer gut ging.
Werkzeug aufbereitet
Nach jedem Termin. Tragen Sie Ihr Verfahren ein.
Ehrlich zum nächsten Termin
Wir sagen, wann es wieder fällig ist – und wann nicht.
Leistungen und Preise
Tragen Sie Ihre eigenen Preise in die rechte Spalte ein. Die Platzhalter müssen weg, bevor die Seite online geht.
Kosmetische Fußpflege
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Nägel kürzen und in Form bringen, Nagelfalz säubern, Hornhaut abtragen, Pflege zum Abschluss.
Fußpflege mit Fußbad
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Mit vorbereitendem Bad. Dauert länger, löst mehr.
Nur Nagelpflege
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Kürzen und Form, ohne Hornhautarbeit.
Lack
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Zum Abschluss, auf Wunsch farbig oder klar.
Fußmassage
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Als Ergänzung am Ende der Behandlung.
Hausbesuch
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Wenn der Weg zu uns zu weit ist. Tragen Sie Ihr Gebiet und Ihren Zuschlag ein.
Kosmetische Fußpflege
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Mit Fußbad
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Hausbesuch
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Eigenen Preis und Umkreis eintragen
Ist das medizinische Fußpflege?
Nein, kosmetische. Die Bezeichnung „medizinisch“ ist nach dem PodG geschützt.
Ich habe Diabetes – kann ich kommen?
Dafür ist die Podologie zuständig. Wir sagen Ihnen gern, wen es in der Nähe gibt.
Machen Sie Hausbesuche?
Tragen Sie hier ein, in welchem Umkreis Sie fahren.
Wie oft sollte ich kommen?
Das ist von Fuß zu Fuß verschieden. Tragen Sie Ihre üblichen Abstände ein.
Alle Texte, Zahlen und Bilder sind Beispiele und gehören zur Vorlage – nicht zu einem echten Betrieb. Kosmetische Fußpflege ist zulassungsfrei. Die Bezeichnungen „Podologin“, „Podologe“ und „medizinische Fußpflege“ sind geschützt und brauchen eine Erlaubnis nach dem PodG.