
AMONYX

Räumen, trennen, abfahren – und am Ende Belege, die zeigen, wo alles geblieben ist.
Das Gesetz lässt es zu, Dritte mit der Entsorgung zu beauftragen – aber es nimmt dem Auftraggeber die Verantwortung nicht ab. Sie besteht weiter, bis die Entsorgung endgültig und ordnungsgemäß abgeschlossen ist. Wer das billigste Angebot nimmt und nicht fragt, wohin die Ladung fährt, kann Monate später Post bekommen, wenn die Sachen am Waldrand gefunden werden. Deshalb trennen wir auf dem Grundstück, fahren jede Fraktion zur zuständigen Annahmestelle und geben die Belege mit. Das ist nicht das günstigste Verfahren, aber es ist das, mit dem Sie aus der Sache heraus sind.
Was wir räumen

Dachboden und Scheune
Enge Luken, alte Balken, Jahrzehnte gestapelt. Wir räumen von oben nach unten und tragen, statt zu werfen.

Haus und Nachlass
Zimmer für Zimmer, mit Zeit für Papiere und Erinnerungsstücke. Was Sie behalten wollen, wird vorher markiert.

Werkstatt, Keller, Garage
Dort stehen die gefährlichen Abfälle: Farben, Öle, Säuren, Leuchtmittel. Die gehen getrennt und mit Beleg.
Was kostet eine Entrümpelung?
Das hängt an Volumen, Zugang und Fraktionen. Tragen Sie ein, wie Sie rechnen und was die Besichtigung umfasst.
Wird Verwertbares angerechnet?
Was sich verwerten lässt, rechnen wir gegen. Tragen Sie ein, wie Sie Wertanrechnung handhaben.
Übernehmen Sie auch asbesthaltige Platten?
Nur im zulässigen Rahmen und getrennt. Tragen Sie ein, was Sie selbst machen und was Sie weitergeben.
Wie schnell geht es?
Das hängt an Umfang und Zugang. Tragen Sie Ihre üblichen Abläufe ein.



Erster Schritt
Wir kommen vorbei, schätzen das Volumen und sagen, was getrennt werden muss.

Alle Texte, Zahlen und Bilder sind Beispiele und gehören zur Vorlage – nicht zu einem echten Betrieb. Entrümpeln ist zulassungsfrei. Wer Abfälle gewerbsmäßig sammelt und befördert, muss das nach § 53 KrWG anzeigen; für gefährliche Abfälle braucht es die Erlaubnis nach § 54 KrWG.