Amonyx Studio

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Hülle & WärmeVorlage · Immobilien & Makler · Beispieltexte
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Erst das Gebäude verstehen,

Energieausweis, Sanierungsfahrplan und Förderbegleitung für Wohn- und Nichtwohngebäude. Aufgenommen vor Ort, gerechnet nach Bauteilen.

Leistungen

Was wir übernehmen

Energieausweis

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis für Verkauf, Vermietung und Aushang. Wir sagen vorher, welcher zulässig ist.

Bestandsaufnahme

Bauteile, Fenster, Dach, Keller, Anlagentechnik. Unterlagen und Baujahr helfen, ersetzen den Termin aber nicht.

Sanierungsfahrplan

Welche Maßnahme wann kommt, was sie bringt und was sie voraussetzt. Dämmung vor Heizungstausch hat einen Grund.

Heizlast und Anlagentechnik

Raumweise gerechnet, bevor ein Wärmeerzeuger ausgelegt wird. Zu groß ist genauso falsch wie zu klein.

Luftdichtheit und Wärmebrücken

Messung und Thermografie, wo der Verdacht besteht. Zugluft hat selten die Ursache, die man vermutet.

Förderung begleiten

Antrag, Bestätigung, Verwendungsnachweis – in der Reihenfolge, die die Programme verlangen.

Der Verbrauchsausweis misst die Bewohner. Der Bedarfsausweis misst das Haus.

Ein Verbrauchsausweis wird aus Abrechnungen über 36 zusammenhängende Monate gerechnet und auf das Wetter bereinigt. Wer sparsam heizt und ein Zimmer leer stehen lässt, bekommt gute Werte für ein schlechtes Haus – und umgekehrt. Ein Bedarfsausweis rechnet aus Bauteilen, Fenstern und Anlagentechnik, was das Gebäude unabhängig von seinen Bewohnern braucht. Deshalb schreibt das Gesetz bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, den Bedarfsausweis vor (§ 80 Abs. 3 Satz 2 GEG). Wer vor einer Sanierung entscheiden will, braucht ohnehin die Bedarfsrechnung – aus dem Verbrauch lässt sich keine Maßnahme ableiten.

Häufige Fragen

Welchen Ausweis brauche ich?

Das hängt an Gebäudeart, Baujahr und Anlass. Bei kleineren älteren Wohngebäuden schreibt § 80 Abs. 3 GEG den Bedarfsausweis vor.

Wie lange gilt ein Energieausweis?

Zehn Jahre (§ 79 Abs. 3 GEG) – früher, wenn eine Änderung einen neuen erforderlich macht.

Muss ich den Ausweis bei der Besichtigung zeigen?

Ja, spätestens dann – Verkäufer und Makler sind dazu verpflichtet (§ 80 Abs. 4 GEG).

Welche Unterlagen soll ich bereitlegen?

Baupläne, Baujahr, Angaben zu Fenstern und Dämmung sowie die Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre.

Beratung anfragen

Baujahr, Fläche und Art der Heizung reichen für die erste Einordnung.

Dieses Formular sendet erst auf der veröffentlichten Seite.

Nächster Schritt

Baujahr, Fläche und Heizung genügen für den Anfang.

Daraus sehen wir, welcher Ausweis zulässig ist und welche Aufnahme sinnvoll ist.

Kontakt

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Alle Texte, Zahlen und Bilder sind Beispiele und gehören zur Vorlage – nicht zu einem echten Betrieb. Beraten darf jeder. Energieausweise darf nur ausstellen, wer die Berufsqualifikation nach § 88 GEG nachweist.