
AMONYX
Ein Bild von oben erklärt Lage, Zufahrt und Umgebung in einem Blick. Geflogen wird mit Registrierung, Versicherung und Kompetenznachweis.




Einsatzbereiche
Jeder Flug beginnt mit der Planung am Schreibtisch und endet mit bearbeiteten Dateien, die Sie weiterverwenden dürfen.

Gelände und Objekt
Grundstück, Zufahrt und Nachbarschaft in einem Bild. Für Verkauf, Vermietung und Anträge.

Bau und Fortschritt
Immer dieselbe Position, immer dieselbe Höhe. Daraus wird eine Reihe, die man vergleichen kann.

Landschaft und Film
Ruhige Fahrten für Imagefilme, Orte und Veranstaltungen – dort, wo es zulässig ist.
Registriert
Betreibernummer beim Luftfahrt-Bundesamt
Versichert
Haftpflicht für unbemannte Luftfahrzeuge
Zone geprüft
Vor jedem Flug, nicht nach Gefühl
Zustimmung
Von den Berechtigten, bevor wir starten
Über Wohngrundstücken darf eine Drohne nach § 21h Abs. 3 Nr. 7 LuftVO nur fliegen, wenn der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte ausdrücklich zugestimmt hat – und das gilt für jedes Grundstück, über dem der Weg verläuft, nicht nur für Ihr eigenes. Deshalb planen wir den Flug vorher: Geozonen prüfen, Start- und Landeplatz festlegen, die Strecke über öffentliche Flächen legen und dort, wo das nicht geht, rechtzeitig fragen. Wer diesen Teil überspringt, hat am Termin ein Gespräch am Gartenzaun statt Bildmaterial.
Brauche ich für Aufnahmen meines Hauses eine Erlaubnis?
Als Berechtigter stimmen Sie selbst zu. Für Nachbargrundstücke im Flugweg holen wir die Zustimmung ein.
Dürfen Personen auf den Bildern erkennbar sein?
Nur mit ihrer Einwilligung. In der Regel wählen wir Perspektiven und Höhen, auf denen niemand erkennbar ist.
Was gilt in Naturschutzgebieten?
Dort ist der Flug nur mit Zustimmung der Naturschutzbehörde zulässig. Wir klären das vorab.
In welcher Form bekommen wir die Aufnahmen?
Tragen Sie ein, welche Dateiformate und Auflösungen Sie liefern.

Dann wissen Sie, ob und wie dort geflogen werden darf, bevor ein Termin im Kalender steht.
Alle Texte, Zahlen und Bilder sind Beispiele und gehören zur Vorlage – nicht zu einem echten Betrieb. Erlaubnispflichtig im weiteren Sinn: Betreiberregistrierung und EU-Kompetenznachweis sind Pflicht, dazu Haftpflicht und die Zustimmung der Grundstücksberechtigten.