Amonyx Studio

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Belege & LohnVorlage · Beratung & Büro · Beispieltexte
Buchhaltung & Lohn

Belege sortiert abgeben spart mehr als jede Pauschale.

Der Schuhkarton kostet nicht beim Buchen, sondern bei den Rückfragen. Wir richten die Ablage einmal gemeinsam ein – danach läuft der Monat von allein.

Leistungen

Was wir übernehmen dürfen

Kontenplan einrichten

Sachkonten nach Ihrem Betrieb aufgebaut, nicht nach Standardschema. Danach findet sich jeder Beleg von selbst.

Laufende Buchführung

Belege buchen, Konten und Bank abstimmen, offene Posten im Blick – monatlich oder quartalsweise.

Laufende Lohnabrechnung

Abrechnung, Lohnkonten, Bescheinigungen für Ihre Beschäftigten, Meldungen an Kasse und Unfallversicherung.

Lohnsteuer-Anmeldung

Gefertigt und fristgerecht übermittelt. Das ist die einzige Anmeldung, die wir übernehmen dürfen.

Belegorganisation

Ablage, Digitalisierung, Kassenbuch, Fahrtenbuch. Einmal eingerichtet, danach selbst zu führen.

Übergabe an die Steuerberatung

Alles gebucht, abgestimmt und beschriftet. Die Monatszahlen aus der Buchführung bekommen Sie mit – gedeutet werden sie dort.

Im erlaubten Rahmen

Buchen und Lohn nach § 6 StBerG, nicht mehr

Übergabe vorbereitet

Abgestimmt an Ihre Steuerberatung, ohne Doppelarbeit

Fester Stichtag

Ein Tag im Monat für die Belege, dann ist Ruhe

Ablage eingerichtet

Eingang, Ausgang, Kasse, Bank – einmal richtig

Häufige Fragen

Machen Sie auch den Jahresabschluss?

Nein. Jahresabschluss, Bilanz und Einnahmenüberschussrechnung darf nur eine Steuerberatung erstellen (§ 5 StBerG). Wir buchen so, dass der Abschluss dort zügig geht.

Und die Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Die übernehmen wir nicht. Sie steht nicht in der Ausnahmeliste des § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG. Die Lohnsteuer-Anmeldung dagegen dürfen wir fertigen.

Beraten Sie zu Steuerfragen?

Nein, das ist uns verboten. Wenn eine Frage in diese Richtung geht, sagen wir das und geben sie weiter.

Digital oder im Ordner?

Beides geht. Tragen Sie ein, mit welchen Programmen Sie arbeiten und wie Belege zu Ihnen kommen.

Wie lange muss ich Belege aufbewahren?

Buchungsbelege acht Jahre, Bücher, Aufzeichnungen und Abschlüsse zehn Jahre (§ 147 Abs. 3 AO). Solange die Festsetzungsfrist läuft, auch länger.

Was kostet die Buchhaltung?

Tragen Sie Ihr Modell ein – nach Belegzahl, nach Stunden oder als Pauschale. Nennen Sie auch, was im Preis nicht enthalten ist.

Warum zu uns

Teurer als der unsortierte Beleg ist nur der fehlende.

Jeder Beleg ohne Zuordnung wird eine Mail, ein Anruf und am Ende eine Korrekturbuchung. Der Beleg, der gar nicht auftaucht, kostet mehr: Ohne Rechnung nach §§ 14, 14a UStG gibt es keinen Vorsteuerabzug – unabhängig davon, ob die Zahlung nachweisbar ist und das Geschäft echt war. Deshalb richten wir zuerst die Ablage ein, mit einem Deckel pro Monat, der zugeht, und einem festen Tag für die Abgabe. Was danach noch fehlt, fragen wir einmal gesammelt nach und nicht sechs Mal einzeln.

Beleg vor Zahlung

Keine Rechnung, keine Vorsteuer. Das lässt sich später nicht heilen.

Ein Tag im Monat

Fester Stichtag statt Dauerzustand. Danach ist der Monat zu.

Grenze offengelegt

Wir sagen, was nur die Steuerberatung darf – vor dem Auftrag, nicht danach.

Aufbewahrung geklärt

Buchungsbelege acht Jahre, Bücher und Abschlüsse zehn (§ 147 AO).

Unterlagen besprechen

Zahl der Belege im Monat und ob Lohn dazukommt reicht für eine erste Einschätzung.

Dieses Formular sendet erst auf der veröffentlichten Seite.

Kontakt

Bringen Sie einen Monat mit.

Einen typischen Monat an Belegen, so wie er anfällt. Daran sehen wir den Aufwand besser als an jeder Beschreibung – und sagen Ihnen gleich, was in Ihre Steuerberatung gehört.

Kontakt

09287 / 123456
info@ihr-betrieb.de
Musterstraße 1, 95100 Selb
Mo–Fr 8:00–17:00 Uhr

Muster Betrieb

Musterstraße 1, 95100 Selb

Leistungen

  • Kontenplan einrichten
  • Laufende Buchführung
  • Laufende Lohnabrechnung
  • Lohnsteuer-Anmeldung
  • Belegorganisation
  • Übergabe an die Steuerberatung

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Fr08:00 – 12:00
BelegabgabeTragen Sie Ihren Stichtag im Monat ein
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Alle Texte, Zahlen und Bilder sind Beispiele und gehören zur Vorlage – nicht zu einem echten Betrieb. Ohne Steuerberaterzulassung sind nur vier Tätigkeiten erlaubt: Kontenplan anlegen, laufende Geschäftsvorfälle buchen, laufende Lohnabrechnung und Lohnsteuer-Anmeldung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG) – und auch die nur mit der dort verlangten Vorbildung.