Amonyx Studio

AMONYX

Boden & ParkettVorlage · Handwerk · Beispieltexte

Boden & Parkett

Ein guter Boden fällt nicht auf.

Ein schlechter jeden Tag. Parkett, Vinyl, Laminat und Teppich – verlegt, geschliffen, versiegelt.

Leistungen

Was wir verlegen

Parkett neu verlegen

Massiv oder mehrschichtig, geklebt oder schwimmend.

Altes Parkett aufarbeiten

Abgeschliffen und neu versiegelt oder geölt – oft günstiger als neu.

Vinyl, Laminat, Teppich

Belastbar, pflegeleicht, schnell verlegt.

Einblicke

Über uns

Fast jede Reklamation beim Boden kommt aus dem Untergrund, nicht aus dem Belag.

Ist im Estrich noch Restfeuchte, wölbt sich später jedes Material – egal, wie teuer es war. Deshalb messen wir vor dem Verlegen mit dem CM-Gerät und schreiben den Wert auf. Wenn der Estrich noch nicht so weit ist, sagen wir das, auch wenn es den Termin verschiebt. Das ist unangenehmer als loszulegen und billiger als alles zweimal zu machen.

Restfeuchte gemessen

CM-Messung, Wert dokumentiert.

Untergrund vorbereitet

Gespachtelt und grundiert, nicht überdeckt.

Ehrlich zum Altbestand

Wir sagen, ob sich Aufarbeiten lohnt.

Sauber gearbeitet

Abgeklebt, abgesaugt, Möbel geschützt.

Häufige Fragen

Kann mein altes Parkett gerettet werden?

Oft ja. Wir sehen uns die Stärke der Nutzschicht an und sagen es Ihnen ehrlich.

Wie lange kann ich den Raum nicht nutzen?

Das hängt am Aufbau und an der Versiegelung. Tragen Sie Ihre üblichen Zeiten ein.

Verlegen Sie auch auf Fußbodenheizung?

Ja – dabei ist die Materialwahl entscheidend. Wir beraten dazu.

Räumen Sie die Möbel?

Tragen Sie ein, was Sie übernehmen und was beim Kunden bleibt.

Neuer Boden oder alter in neuem Zustand?

Wir sehen uns an, was da ist, und sagen Ihnen, was sich lohnt.

Kontakt

09287 / 123456
info@ihr-betrieb.de
Musterstraße 1, 95100 Selb
Mo–Fr 8:00–17:00 Uhr

Muster Betrieb

Musterstraße 1, 95100 Selb

Mo – Fr 07:30 – 17:00Beratung auch abends nach AbspracheSa nach Vereinbarung

© 2026 Muster Betrieb · Erstellt mit Amonyx

Alle Texte, Zahlen und Bilder sind Beispiele und gehören zur Vorlage – nicht zu einem echten Betrieb. Parkettleger ist seit 2020 wieder zulassungspflichtig (Anlage A). Reines Bodenlegen (Teppich, Vinyl) bleibt zulassungsfrei.