Amonyx Studio

AMONYX

Baufeld & ÜbergabeVorlage · Immobilien & Makler · Beispieltexte

Neubau mit Grundstück

Erst die Sicherung,

dann die erste Rate.

Eigentumswohnungen, Reihenhäuser und Einzelhäuser auf unseren Grundstücken. Ein Vertrag beim Notar, Zahlungen nach Bautenstand.

Was wir bauen

Drei Arten, bei uns zu kaufen

Allen drei gemeinsam: Grundstück und Bau kommen aus einer Hand, und die Baubeschreibung liegt vor dem Notartermin vor.

Eigentumswohnungen

Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Baubeschreibung gehören zu den Unterlagen – nicht erst zur Abnahme.

Reihen- und Doppelhäuser

Gleiche Bauweise, eigenes Grundstück. Grenzverlauf, Stellplätze und Nebenanlagen stehen vorher fest.

Einzelhaus auf unserem Grundstück

Wir bringen Grundstück und Genehmigung mit. Änderungswünsche klären wir vor dem Bauantrag.

Erlaubnis § 34c

Für Bauträger erteilt, Nummer auf Anfrage

Prüfbericht

Jährlich an die zuständige Behörde

Grundbuch zuerst

Vormerkung vor der ersten Zahlung

seit ____

Diese Angabe ersetzen

Vor der ersten Rate steht die Vormerkung im Grundbuch, nicht die Unterschrift.

Viele Käufer rechnen mit einer Anzahlung bei Vertragsschluss. Die darf es bei einem Bauträgervertrag nicht geben. Erst wenn der Vertrag wirksam ist, der Notar das schriftlich bestätigt hat, Ihre Vormerkung an der vereinbarten Rangstelle eingetragen ist, die Freistellung von vorrangigen Grundpfandrechten gesichert ist und die Baugenehmigung vorliegt, darf überhaupt Geld fließen. Danach zahlen Sie dem Bautenstand hinterher, nicht voraus – und wenn ein Gewerk fehlt, fehlt auch dessen Rate.

Einblicke

Häufige Fragen

Wann wird die erste Rate fällig?

Erst wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 MaBV erfüllt sind. Vorher darf kein Geld entgegengenommen werden.

Was steht in der Baubeschreibung?

Welche Leistungen enthalten sind und welche nicht. Sie ist Teil des Vertrags – lesen Sie sie Zeile für Zeile.

Wie läuft die Abnahme?

Mit Protokoll und Mängelliste. Tragen Sie ein, wie Sie Begehungen und Nachfristen handhaben.

Kann ich Sonderwünsche einbringen?

Oft ja, solange die Planung es zulässt. Tragen Sie ein, bis zu welchem Zeitpunkt Änderungen möglich sind.

Unterlagen ansehen, bevor Sie sich entscheiden.

Baubeschreibung, Grundrisse und Zahlungsplan schicken wir zu. Lesen Sie sie, bevor ein Notartermin im Kalender steht.

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Alle Texte, Zahlen und Bilder sind Beispiele und gehören zur Vorlage – nicht zu einem echten Betrieb. Bauträger ist erlaubnispflichtig nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a GewO. Zahlungen dürfen erst fließen, wenn die Sicherungen der MaBV stehen.