
AMONYX

Entwurf & Planung
nicht das halbe Haus.
Wir sagen vor dem ersten Strich, welche Entscheidungen in welcher Reihenfolge fällig sind – und welche sich später nur noch teuer ändern lässt.
Leistungen
Vom Vorentwurf bis zur Abnahme. Welche Phasen Sie beauftragen, entscheiden Sie – wir sagen Ihnen, was dann offen bleibt.

Entwurf & Genehmigung
Vorentwurf, Entwurf, Bauantrag. Dazu die Vorabstimmung mit der Behörde, damit nicht zweimal gezeichnet wird.

Ausführungsplanung & Vergabe
Details, Schnitte, Leistungsbeschreibungen. Erst damit werden Angebote vergleichbar statt nur unterschiedlich.

Material & Bemusterung
Oberflächen, Fenster, Böden – ausgesucht, bevor gebaut wird, nicht während.



Wie wir arbeiten
Viele Bauherren feiern den Stempel und wundern sich, dass danach noch ein Jahr vergeht. Nach der Genehmigung kommt erst die Ausführungsplanung – die Details, an denen entschieden wird, was das Haus wirklich kostet. Dann die Vergabe, dann die Überwachung auf der Baustelle. Wer nach Phase vier aufhört, hat einen genehmigten Plan und niemanden, der die Rechnungen gegen die Leistung prüft.

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Entwurf & Genehmigungsplanung
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Ausführungsplanung & Vergabe
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Bauleitung & Objektüberwachung
Brauche ich für einen Anbau überhaupt eine Planung?
Sobald das Vorhaben genehmigungspflichtig ist, muss die Bauvorlage von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser kommen (Art. 61 BayBO). Fragen Sie kurz nach, wir sagen Ihnen, in welche Richtung Ihr Fall geht.
Was kostet die Planung?
Seit der HOAI 2021 sind Mindest- und Höchstsätze nicht mehr verbindlich; das Honorar wird vereinbart. Tragen Sie ein, ob Sie nach Prozent, nach Stunden oder pauschal abrechnen.
Kann ich nur den Bauantrag beauftragen?
Ja, das geht. Wir sagen Ihnen dann vorher, welche Leistungen danach offen bleiben und wer sie übernimmt.
Planen Sie auch im Bestand?
Tragen Sie ein, welche Schwerpunkte Sie haben. Im Altbau entscheidet die Bestandsaufnahme über fast alles, was danach kommt.
Wie lange dauert ein Verfahren?
Das hängt an Gemeinde, Vorhaben und Nachbarn. Tragen Sie Ihre Erfahrungswerte ein, statt einen Termin zuzusagen.
Kontakt
Lage, Größe, was dort steht und was dort hin soll. Mehr brauchen wir für ein erstes Gespräch nicht.

Alle Texte, Zahlen und Bilder sind Beispiele und gehören zur Vorlage – nicht zu einem echten Betrieb. Die Bezeichnung „Architektin“ und „Architekt“ – und jede Wortverbindung damit, auch „Architekturbüro“ – darf nur führen, wer in der Architektenliste der Kammer steht (in Bayern Art. 1 BauKaG).